Kerstin Radomski, CDU/CSU

Radomski, Kerstin

Studienrätin

Wahlkreis 114 Krefeld II - Wesel II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. November 1974 in Krefeld-Hüls; verheiratet; zwei Kinder.

Abitur am Fichte Gymnasium in Krefeld. Studium auf Lehramt für die Fächer Biologie und Geographie an der Ruhr-Universität Bochum.

2004 tätig an der Waldschule in Eschweiler, 2008 Wechsel zur Gesamtschule in Mönchengladbach-Hardt, seit 2013 an dem Maria-Sibylla-Merian Gymnasium in Krefeld.

Mitglied im Naturwissenschaftlichen Verein zu Krefeld e. V. und im Verein für Heimatkunde e. V. Krefeld, Mitglied in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung und im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung im Rat der Stadt Krefeld, seit 2003 Mitglied im Arbeitskreis Krefelder Frauenverbände (AKF) beim Sommerspielplatz "Spiel ohne Ranzen", Mitglied im Vorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Krefeld.

1997 Eintritt in die Junge Union, seit 1998 Mitglied der CDU Deutschlands, 2003 bis 2008 Vorsitzende der Jungen Union Niederrhein, seit 2012 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Krefeld, seit 2008 Mitglied des Vorstandes der CDU Niederrhein und seit 2005 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Nordrhein-Westfalen.

Mitglied des Bundestages seit 2013.


Kontakt

Kerstin Radomski, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".