Stefan Rebmann, SPD

Stefan Rebmann, SPD

Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 275 Mannheim
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 20. Juni 1962 in Heidelberg; römisch-katholisch; zwei Töchter.

1980 bis 1991 Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker bei BASF Ludwigshafen, 1991 bis 1993 Ausbildung zum Organisationssekretär beim DGB Bundesvorstand, Ausbildung zum Prozessgestalter, Organisationsleiter.

1993 bis heute verschiedene Leitungsfunktionen beim DGB, u. a. Vorstandssekretär, kommissarischer stellvertretender DGB-Bezirksvorsitzender Baden-Württemberg und DGB-Vorsitzender Region Nordbaden. Mitgliedschaften bei der IG-Metall, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), AWO, Naturfreunde, VVN/BdA, Förderverein Lutherkindergarten Schwetzingen, Freundeskreis Karlsstern-Mannheim, Förderverein Städtepartnerschaft, Universitätsbeirat Albert-Ludwig-Universität Freiburg, Landeskuratorium Technoseum (Landesmuseum für Technik und Arbeit) in Mannheim, Kuratorium IB Mannheim, Landeskuratorium IB Baden-Württemberg, Förderverein Willy-Brandt-Zentrum e.V., Vorsitzender Freunde und Förderer des Herschelbades in Mannheim e. V, Heimatverein Rheinau, Pilwe Neckerau, Sandhase Rheinau

Seit 1988 Mitglied der SPD, 2007 bis 2010 Vorsitzender der SPD Schwetzingen, 2006 bis 2009 Mitglied des SPD-Landesvorstands Baden-Württemberg, 2009 bis 2010 Gemeinderat Stadt Schwetzingen.

Mitglied des Bundestages seit Mai 2011.

 


Kontakt

Stefan Rebmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".