Tankred Schipanski, CDU/CSU

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt

Wahlkreis 192 Gotha - Ilm-Kreis
Direkt gewählt in Thüringen

Geboren am 30. Dezember 1976; ledig; evangelisch.

Ausbildung 1995; Abitur am Goethegymnasium Ilmenau 1995 bis 1996; Wehrdienst im Panzergrenadierbataillon 391 (Bad Salzungen) 1996 bis 2002; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und Wien und Erstes Juristisches Staatsexamen 2001; Abschluss Zusatzstudium als Wirtschaftsjurist (Uni Bayreuth) 2003 bis 2005; Referendariat in Rheinland Pfalz (Mainz) und Zweites Juristisches Staatsexamen.

2004 Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer; 2005 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtswissenschaft an der TU Ilmenau, Fachbereich Öffentliches Recht (Forschungsschwerpunkt: Medienrecht); seit 2006 Rechtsanwalt.

Seit 1994 Verschiedene Vorstandsämter bei JU, RCDS, MIT, CDU, Rotaract und Rotary, seit 2012 Kreisvorsitzender der CDU ilm-Kreis.

Seit 2009 Mitglied des Bundestages (MdB).


Kontakt

Tankred Schipanski, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".