Bernhard Schulte-Drüggelte, CDU/CSU

Bernhard Schulte-Drüggelte

Diplomagraringenieur, Selbstständiger Land- und Forstwirt

Wahlkreis 146 Soest
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 5. Februar 1951 in Möhnesee-Körbecke; römisch-katholisch; verheiratet, vier Kinder.

Landwirtschaftliche Lehre. Gesamthochschule Paderborn, Fachrichtung Landbau in Soest, Ing. grad. Universität Göttingen/Bonn, Dipl.-Ingenieur agr., Fachrichtung Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Seit 1978 als selbständiger Land- und Forstwirt tätig.

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Bonn, Vorsitzender des Kreisverbandes Soest.

Seit 2005 Mitglied im Landesvorstand der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Seit 1972 Mitglied der CDU, 1989 bis 1995 Schatzmeister des CDU-Kreisverbandes Soest, seit 1995 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Soest. 1979 bis 1989 Mitglied im Kreistag Soest, Wahlkreis Möhnesee.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2002.

Ordentliches Mitglied im Ältestenrat und im Haushaltsausschuss. Stellvertretender Vorsitz im Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Kontakt

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".