Uwe Schummer, CDU/CSU

Groß- und Außenhandelskaufmann, Bundestagsabgeordneter

Wahlkreis 111 Viersen
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 14. November 1957 in Adelaide, Australien; römisch-katholisch; ledig.

1974 Mittlere Reife, 1976-1979 Ausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandel, 1978 bis 1982 Teilnahme an Deutsche Leichtathletik-Meisterschaften (400-Meter-Lauf), 1979 bis 1980 Wehrdienst in der Sportförderkompanie in Warendorf, 1980 bis 1983 Tätigkeit als Kaufmännischer Angestellter bei den Stadtwerken Willich, 1983 bis 1987 Jugendbildungsreferent der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Westdeutschlands.

1987 bis 1989 Leiter des Abgeordnetenbüros von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm MdB, 1989 bis 1996 Pressesprecher der CDA Deutschlands, 1996 bis 2002 Geschäftsführer der CDA Deutschlands, 1998 bis 2002 Chefredakteur der CDA-Zeitschrift "Soziale Ordnung". 

Mitgliedschaften in IG Metall, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Kolping, Aufsichtsrat RWE Power AG.

1973 Eintritt in die CDU, 1987 bis 1989 Bundesvorsitzender CDA-Nachwuchsorganisation Junge Arbeitnehmerschaft, seit 2001 Vorsitzender des CDA-Bezirksverbandes Niederrhein, seit 2003 Beisitzer im CDA-Bundesvorstand
seit 2003 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Viersen.

Seit 2002 Mitglied des Bundestages, jeweils direkt gewählt im Wahlkreis Viersen
seit 2005 stellvertretender Vorsitzender Arbeitnehmergruppe CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit 2009 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung.

 


Kontakt

Uwe Schummer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".