Armin Schuster (Weil am Rhein), CDU/CSU

Armin Schuster

Polizeidirektor

Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 20. Mai 1961 in Andernach/Rhein; verheiratet, ein Kind.

1980 bis 1983 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Köln/Lübeck; 1986 bis 1992 Fernuniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften); 1993 bis 1995 Hochschule der Polizei Münster (Laufbahnbefähigung höherer Dienst), European Quality System Manager und Auditor, Senior Quality Manager.

1983 bis 1985 Bundespolizei (BP) Braunschweig; 1985 bis 1989 Bundesinnenministerium Bonn; 1989 bis 1993 BP-Spezialeinheit Rosenheim; 1993 bis 1995 Studium Hochschule der Polizei; 1995 bis 1997 Stellvertretender Leiter der BP-Einsatzabteilung Bad Bergzabern; 1997 bis 1999 BP-Inspektionsleiter Frankfurt/Oder; 1999 bis 2002 Dozent an der Fachhochschule des Bundes und Leiter Qualitätsmanagement, Lübeck; 2003 bis 2004 Stellvertretender Leiter des BP-Amtes Frankfurt/O, seit 2004 Leiter des BP-Amtes/-Inspektion Weil am Rhein.

Mitgliedschaft bei der CDU seit 1987 in verschiedenen Stadt/Ortsverbänden bundesweit; 1986 bis 1989 Bundesinnenministerium: Mitglied des Arbeitskreis Polizei der CDU; seit 2007 CDU-Stadtverband Weil am Rhein; Kreisvorsitzender des CDU-Kreisvorstands Lörrach; Stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU; Kreisverband Lörrach.

Funktionen/ Mitgliedschaften: Jury-Mitglied der Initiative Ludwig-Erhard-Preis (Deutscher Qualitätspreis); Dozent und Prüfer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V.; Mitglied der International Police Association; Mitglied der Bundespolizeigewerkschaft - Verbund für Innere Sicherheit (bgv).


Kontakt

Armin Schuster (Weil am Rhein), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

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Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

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