Thomas Stritzl, CDU/CSU

Stritzl, Thomas

Rechtsanwalt

Wahlkreis 005 Kiel
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein

Geboren am 22. September 1957 in Hamburg; Römisch-Katholisch; ein Kind.

Abitur am Nordseegymnasium in St. Peter-Ording; Wehrdienst bei der Bundesmarine; Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. Zweites juristisches Staatsexamen.

Seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht Kiel, Justitiar und Geschäftsführer für ein Kieler Unternehmen.

1979 bis 1983 Sprecher der Wehrpflichtigen im Bundesvorstand des Deutschen Bundeswehr-Verbandes.

1976 Eintritt in  Junge Union und  CDU, 1978 bis 1980 Kreisvorsitzender der JU Nordfriesland.

1981 bis 1987 Mitglied des Bundesvorstandes der JU Deutschland, 1986 bis 1992 Landesvorsitzender der JU Schleswig-Holstein, 1991 bis 2002 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein. 1987 bis 2009 Mitglied des Landtags von Schleswig-Holstein, Erster Landtagsvizepräsident in der 15 Wahlperiode, Fraktionssprecher für die Fachbereiche Jugend, Umwelt und Finanzen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, dort Fachsprecher für den Bereich Justiz, Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Landtages. Seit 2003 Kreisvorsitzender der CDU Kiel.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2013 (18. Wahlperiode).


Kontakt

Thomas Stritzl, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".