Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Christian Ströbele

Rechtsanwalt

Wahlkreis 083 Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Direkt gewählt in Berlin

Geboren am 7. Juni 1939 in Halle/Saale; verheiratet.

Abitur in Marl/Westfalen. Studium der Rechts- und Politischen Wissenschaft in Heidelberg und an der FU Berlin, Referendariat in Berlin. Wehrdienst bei der Luftwaffe in Aurich, Kanonier der Reserve.

Seit 1969 Rechtsanwalt in Berlin, 10 Jahre "Sozialistisches Anwaltskollektiv", 30 Jahre Verteidiger in politischen Strafverfahren.

Ende der 60er Jahre Engagement in der Studentenbewegung. 1970 bis 1974 Mitglied der SPD; Mitwirkung bei der Gründung der "Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz", späterer Landesverband der Grünen in Berlin, Mitglied der Alternativen Liste seit 1985, zeitweise Sprecher im Bundesvorstand und im Landesverband Die Grünen.

Mitglied des Bundestages von 1985 bis 1987 und seit 1998; Oktober 2002 bis Oktober 2009 stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Koordinator des Arbeitskreises III Demokratie, Recht und Gesellschaftspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, seit 2014 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes.


Kontakt

Hans-Christian Ströbele, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".