Dr. Kirsten Tackmann, Die Linke

Tackmann Kirsten

Veterinärmedizinerin, Chemielaborantin

Wahlkreis 056 Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
Gewählt über Landesliste Brandenburg

Geboren am 24. September 1960 in Schmalkalden/Thüringen; verheiratet.

1967 bis 1977 Polytechnische Oberschule Georg Schumann in Berlin-Lichtenberg. 1977 bis 1980 Berufsausbildung zur Chemielaborantin mit Abitur. 1980 bis 1985 Hochschulstudium an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. 1985 bis 1986 Pflichtassistenz, 1993 Promotion.

Seit 1986 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Forschungseinrichtung, die sich mit wissenschaftlichen Konzepten zur Verhütung, Überwachung und Bekämpfung von Infektionserregern bei Tieren und solchen, die auf Menschen übertragen werden können, beschäftigt. Seit Anfang der 90er Jahre Personalrätin.

Mitglied bei ver.di, FREIe HEIDe und der Rettungshundestaffel Brandenburg e.V.

Pionier/FDJlerin. Seit 1979 Mitglied der SED/SED-PDS, Ruhen der Mitgliedschaft von Ende 1990 bis Juni 2001, dann Wiedereintritt in die PDS. Seit 2002 stellvertretende PDS-Kreisvorsitzende, seit 2003 Mitglied im PDS/Linkspartei.PDS-Landesvorstand Brandenburg (ab 16. Juni 2007 Die Linke), seit 2005 stellvertretende Landesvorsitzende.

Mitglied des Bundestages seit 2005, bis Oktober 2009 stellvertretende Vorsitzende.


Kontakt

Dr. Kirsten Tackmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".