Oswin Veith, CDU/CSU

Oswin Veith

Verwaltungsjurist, Erster Kreisbeigeordneter a.D

Wahlkreis 177 Wetterau I
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 16. Mai 1961 in Ober-Wöllstadt; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.

1973 Burggymnasium Friedberg, 1980 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, 1991 Zweites juristisches Staatsexamen, Befähigung zum Richteramt. 1980 bis 1981 Grundwehrdienst, W 15.

1991 Rechtsanwalt, 1991 Bundesministerium der Verteidigung, Rechtsdozent, Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt, 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht, Wehrdienstsenate, 1995 Hessischer Rechungshof, Prüfungsgruppenleiter und persönlicher Referent des Präsidenten. Seit 2010 Leiter einer Generalstabsabteilung einer Division des Deutschen Heeres, Oberst der Reserve.

Mitglied Musikverein Ober-Wöllstadt, Schützenverein Hubertus Ober-Wöllstadt, Reservistenkameradschaft Wetterau, Clausewitz-Gesellschaft, Gertrud von Le Fort-Gesellschaft, Freiwillige Feuerwehren Ober-Wöllstadt, Butzbach Kernstadt und Bad Nauheim Kernstadt, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Butzbach und des Kuratoriums Johanniter Unfallhilfe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.

Seit 1985 Mitglied der CDU. Seit 2012 Kreisvorsitzender Kommunalpolitische Vereinigung CDU-Wetterau. 1998 bis 2006 Bürgermeister von Butzbach. 2006 Kreistagsabgeordneter Wetteraukreis, 2006 bis 2011 Erster Kreisbeigeordneter des Wetteraukreises, 2012 Kreisbeigeordneter Wetteraukreis.

Mitglied des Bundestages seit 2013.


Kontakt

Oswin Veith, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".