Andrea Wicklein, SPD

Andrea Wicklein, SPD

Diplomökonomin, Angestellte

Wahlkreis 061 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Gewählt über Landesliste Brandenburg

Geboren am 6. März 1958 in Potsdam-Babelsberg; verheiratet, ein Sohn.

1964 bis 1974 Polytechnische Oberschule, 1977 Fachverkäuferin mit Abitur, 1978 bis 1984 Fernstudium an der Hochschule Leipzig, Abschluss als Diplomökonomin, 1977 bis 1979 Mitarbeiterin und 1980 bis 1982 Lehrmeisterin in der Berufsausbildung der Handelsorganisation (HO) Potsdam, 1984 bis 1986 Gruppenleiterin, 1989 bis 1990 Lehrerin für Erwachsenenbildung der Betriebsakademie der HO Potsdam, 1990 bis 1991 arbeitslos, 1991 Verkäuferin bei der FILA Deutschland GmbH, 1991 bis 1992 Bürgerberaterin bei der Bürgerberatung Brandenburg e.V..

1992 bis 1999 Mitarbeiterin bei Dr. Emil Schnell, MdB, 2000 bis 2002 Referentin für Öffentlichkeitsarbeit bei der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg, Vorsitzende des Vereins für Demokratie, kulturelle und politische Bildung Potsdam e. V., Mitglied des Landesvorstands der SPD Brandenburg, Vorstandsmitglied des Forums Ostdeutschland, Vorstandsmitglied des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Mitglied der IG Metall , Mitglied der SPD seit 1992.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Andrea Wicklein, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".