Oliver Wittke, CDU/CSU

Wittke, Oliver

Diplom-Geograph

Wahlkreis 123 Gelsenkirchen
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 24. September 1966 in Marl, römisch-katholisch, verheiratet, zwei Kinder.

1986 Abitur; Wehrdienst; Studium der Wirtschaftswissenschaft und Geographie an der Ruhr-Universität-Bochum; 1994 Diplom-Geograph.

Von 1994 bis 1999 Projektassistent bei einer Entwicklungsagentur; von 1999 bis 2004 Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen; 2005 Leiter Vertrieb bei der Montan-Grundstücksgesellschaft; von 2005 bis 2009 Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW; von 2009 bis 2010 Mitglied der Geschäftsführung der Hellmich-Gruppe in Duisburg; von 2010 bis 2012 Generalsekretär der CDU NRW; Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen von 1995 bis 1999, von 2007 bis 2010 und von 2012 bis 2013.

1982 Eintritt in die CDU; von 1990 bis 1996 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Ruhrgebiet; von 1992 bis 2008 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Ruhrgebiet; seit 2008 Vorsitzender der CDU Ruhrgebiet; seit 2013 Vorsitzender der CDU Gelsenkirchen. von 1989 bis 1995 Mitglied des Rates der Stadt Gelsenkirchen; von 2003 bis 2004 Stellvertreter der Präsidentin des Deutschen Städtetages; von 2001 bis 2010 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Nordrhein-Westfalen.


Kontakt

Oliver Wittke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".