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Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Durch die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag eingeführt worden. Beibehalten wurde das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Personenwahl im Wahlkreis (Erststimme) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl nach Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert wird. Neu ist, dass Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen mit je zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet werden. Allen vier Rechenschritten liegt das Verfahren "Sainte-Laguë/Schepers" zugrunde, das bereits zur Bundestagswahl 2009 angewendet wurde.
Sitzverteilung des 18. Deutschen Bundestages, Stand: Oktober 2013 © DBT
Alle maßgeblichen Entscheidungen der Bundespolitik fallen im Bundestag oder werden vom Bundestag wesentlich mitbestimmt. Die wichtigen Aufgaben des Bundestages sind die Wahl der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung, die Überarbeitung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Regierungskontrolle.