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Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November, und Freitag, 11. November 2011, eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Regulierung der Finanzmärkte: Der Bundestag hat am 11. November einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Ziel der effektiven Regulierung der Finanzmärkte nach der Finanzkrise (17/6313) angenommen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen soll bei der Regulierung der Finanzmärkte "konsequent und mit Augenmaß" vorgegangen und dauerhaft für ein stabileres und widerstandsfähigeres Finanzsystem gesorgt werden. Alle Reformvorhaben auf internationaler Ebene sollten zügig abgeschlossen werden. Insbesondere die Arbeiten der G20 und des Finanzstabilitätsrates als globales Frühwarnsystem zu systemrelevanten Instituten sowie zur Regulierung des Schattenbankensystems müssten weiter vorangetrieben werden. Der Entscheidung lag einee Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/7250) zugrunde. Ebenfalls abgestimmt wurde ein weiterer Antrag von CDU/CSU und FDP, Ratingagenturen besser zu regulieren (17/7638). Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ein weiterer Antrag der SPD, der einen neuen Anlauf zur Finanzmarktregulierung forderte (17/7641) fand keine Mehrheit. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der eine Kommission zur Regulierung der Großbanken einsetzen wollte (17/7359) wurde ebenfalls abgelehnt. Diesem Beschluss ging eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/7665) voraus.
Steuerpolitik: Einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Steuerpolitik (17/2944) hat das Plenum am 11. November mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. In dem Antrag hatten sich die Abgeordneten der Linken für ein ganzes Bündel an Maßnahmen ausgesprochen, um die "steuerpolitische Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates wiederherzustellen". Dazu sollte unter anderem eine Vermögensteuer eingeführt werden, die oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro fünf Prozent betragen soll. Der Abstimmung lag eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/7555) zugrunde.
EU-Fluggastdatenabkommen: Auf Empfehlung des Innenausschusses (17/7676) hat der Bundestag am 10. November mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der Grünen zum geplanten EU-Fluggastdatenabkommen (Passenger Name Record, PNR) mit den USA, Kanada und Australien (17/6331) abgelehnt. Die Abgeordneten hatten gefordert, ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vereinbarkeit der geplanten EU-Abkommen mit den USA und Australien über die Weitergabe von Passagierdaten mit europäischem Primärrecht einzuholen
Einwanderungspolitik: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 10. November einen Antrag der Grünen zur visumfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte (17/3686) abgelehnt. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/5989).
Gedenkort für Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde: Auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/7596) hat der Bundestag am 10. November einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/5493) zur Aufwertung des bereits in Berlin existierenden Denkmals für die in der NS-Zeit ermordeten Kranken und Behinderten angenommen. Die Linke enthielt sich. Die Bundesregierung soll sich unter anderem dafür einsetzen, dass Besucher am historischen Standort der Planung und Organisation der „Aktion T 4“ in der Tiergartenstraße in Berlin weitergehend über „Euthanasie“-Morde, Zwangssterilisationen und andere damit zusammenhängende Verbrechen informiert werden.
Verbot von Streumunition: Mit den Stimmen der Koalition wurden am 10. November im Bundestag zwei Anträge der Opposition zum Verbot von Streumunition abgelehnt. SPD und Grüne hatten in einem gemeinsamen Antrag (17/7637) gefordert, dass die Bundesregierung ein Veto gegen den aktuellen Protokollentwurf des UN-Waffenübereinkommens zu Streumunition einlegt. Die Linke forderte, Streumunition nicht wieder zuzulassen und wandte sich gegen ein entsprechendes Protokoll zum Übereinkommen über Streumunition (17/7635).
Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen: Der Bundestag hat am 10. November auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7560) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6610) zum Bundesanzeiger in geänderter Fassung zugestimmt. Die Linke stimmte dagegen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Bundesanzeiger künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herauszugeben. Die gedruckte Ausgabe soll durch eine dauerhaft verfügbare elektronische Veröffentlichung ersetzt werden, die wie die bisherige gedruckte Ausgabe einen amtlichen Teil und weitere Teile, beispielsweise für gerichtliche Bekanntmachungen, Bekanntmachungen der Kommunen oder für gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen enthalten soll.
Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern: Die Möglichkeit der großen Straf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln, wird endgültig beibehalten. Der Bundestag stimmte am 10. November auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7669) mit den Stimmen von Union und FDP einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6905, 17/7276) in geänderter Fassung zu. SPD und Linke stimmten dagegen; Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Castor-Transport nach Gorleben: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen sowie bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag am 10. November einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Kein Castor-Transport nach Gorleben zulasten des Strahlenschutzes - Zwischenlagerung hochradioaktiver Wiederaufarbeitungsabfälle verursachergerecht neu gestalten“ (17/7465) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/7677) ab. Die Fraktion hatte gefordert, die Bundesregierung solle sicherstellen, dass der geplante Castor-Transport zum Zwischenlager Gorleben nicht mehr stattfindet. Sie begründete dies mit der in Gorleben gemessenen Strahlenbelastung. Außerdem sollte die Bundesregierung für die Offenlegung aller Messwerte in Gorleben sorgen und die Ursachen für die Strahlenwerte klären. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Castor-Transport 2011 nach Gorleben stoppen“(17/7634).
Komoranmanagement: Der Bundestag hat am 10. November einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7352) zur Regulierung der Kormoranbestände auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/7673) angenommen. Künftig soll dem Schutz natürlich vorkommender Fischarten der gleiche Stellenwert eingeräumt werden wie dem Vogelschutz. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, Linksfraktion und einzelnen SPD-Stimmen gegen die Mehrheit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Linken, die die Einführung eines Kormoranmanagements gefordert hatte (17/5378, 17/5955).
Nachhaltige Entwicklung: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 10. November aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Europäische Rat im Dezember 2011 die Weiterentwicklung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie beschließt. Eine entsprechende Entschließung fasste das Plenum auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/7678) bei Enthaltung der Linksfraktion. Der Entschließung lag ein Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung des Bundestages zur „Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie“ (17/5295) zugrunde. Der Beirat hatte festgestellt, dass trotz der seit 2001 existierenden Nachhaltigkeitsziele erhebliche Rückstände bei der Umsetzung festzustellen sind, wobei es „eklatante Unterschiede in den Fortschritten der einzelnen Mitgliedstaaten“ gebe. Mit dem Beschluss will der Bundestag auch ein Signal an die UN-Nachhaltigkeitskonferenz „Rio+20“ im Juni 2012 aussenden, dass die EU das Thema nachhaltige Entwicklung auch künftig mit großem Engagement betreiben wird.
Ausgleich für Radargeschädigte: Die Bundesregierung soll prüfen, ob eine Stiftung oder ein Fonds eingerichtet werden kann oder die Beteiligung an einer bestehenden Stiftung möglich ist, um radargeschädigte Personen der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zu unterstützen. Dies beschloss der Bundestag am 10. November, als er einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7354) gegen die Stimmen der Linksfraktion annahm. Anträge der SPD (17/5365) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5373) mit der gleichen Zielrichtung erklärte er auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/7553) für erledigt. Durch ionisierende Strahlung hatten Angehörige der Bundeswehr und der NVA unwissend bis in die achtziger Jahre hinein gesundheitsschädliche Partikel aufgenommen und waren daran teilweise schwer erkrankt. Häufig können die Betroffenen nicht nachweisen, dass der Dienst an der potenziellen Strahlenquelle und die spätere Erkrankung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, weil Dauer und Intensität der Strahlungsaufnahme im Einzelfall nicht sicher rekonstruiert werden können. Ziel des Beschlusses ist es, dass in besonderen Härtefällen eine gewisse Unterstützung auch außerhalb des Versorgungsrechts ermöglicht wird. Der Bundestag strebt an, dass sich die Gerätehersteller an einer solchen Stiftung oder einem Fonds beteiligen. Geprüft werden soll, ob ein unabhängiges Expertengremium gebildet werden kann, um in strittigen Einzelfällen zu vermitteln. Keine Mehrheit fand auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/6556) ein Antrag der Linksfraktion (17/5233), in dem gefordert wird, die Radarstrahlenopfer der Bundeswehr, der NVA und ziviler Einrichtungen umfassend zu unterstützen. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.
Rechtsextremismus im Sport: Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 10. November einen Antrag der SPD (17/5045), rechtsextremistische Einstellungen im Sport zu bekämpfen und Toleranz sowie Demokratie nachhaltig zu fördern, abgelehnt. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert darzulegen, wo extremistische oder verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sport und in dessen Umfeld existieren. In den Sportberichten der Bundesregierung sollte „Extremismus und Sport“ künftig ein eigenes Kapitel bilden. Unter anderem wollte die SPD auch ein Gütesiegel einführen, um Vereine zu stärken und für extremistische Gefahren zu sensibilisieren. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Sportausschusses an (17/7597).
EU-Verkehrspolitik: Bei der strategischen Neuausrichtung der europäischen Verkehrspolitik und der Entwicklung der Mobilität in der EU bis zum Jahr 2050 müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden. Dies beschloss der Bundestag am 10. November, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Weißbuch Verkehr – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Mobilität“ (17/7464) annahm. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Die Koalition hatte ihre Anforderungen an diese Rahmenbedingungen in 31 Punkte gefasst, die unter anderem die Subsidiarität, die Finanzierung und die Stärkung der Ko-Modalität betreffen. Der Antrag nimmt Bezug auf das Weißbuch der EU-Kommission „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen fand ein SPD-Antrag mit dem Titel „EU-Weißbuch Verkehr – Neuausrichtung der integrierten Verkehrspolitik in Deutschland und in der Europäischen Union nutzen“ (17/7177). Die SPD hatte darin 47 Forderungen an die Bundesregierung zum EU-Weißbuch gestellt. Schließlich lehnte das Plenum auch bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von Union, SPD und FDP einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Weißbuch Verkehr für Trendwende der Verkehrspolitik in Deutschland und Europa nutzen“ (17/5906) ab, in dem zwölf Forderungen an die Bundesregierung gestellt werden. Bei seinen Beschlüssen folgte der Bundestag einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/7679).
Pflanzenschutzrecht geändert Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 10. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes (17/7317, 17/7369) in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung (17/7671) verabschiedet. Im Wesentlichen wird damit das deutsche Pflanzenschutzrecht an mehrere Vorgaben der EU angepasst. Zugleich fasste der Bundestag eine Entschließung, in der es heißt, bei der Umsetzung der neuen EU-Zulassungsverordnung in nationales Recht komme es darauf an, das hohe Schutz- und Anwendungsniveau in Deutschland zu erhalten. Die Zulassungsvorschriften müssten in der EU harmonisiert werden, damit die deutsche Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung innovativer Pflanzenschutzmittel in einem fairen Wettbewerb mit anderen europäischen Anbietern steht. Die Regierung wird aufgefordert, sich für einheitliche Kriterien bei der Prüfung und Bewertung im Zulassungsverfahren einzusetzen und Maßnahmen für eine pragmatische Umsetzung der EU-Vorgaben zu suchen. International soll die Regierung auf das Problem des Handels mit illegalen oder falsch deklarierten Pflanzenschutzmitteln aufmerksam machen und weiteren Regelungsbedarf prüfen. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7680), in dem es heißt, der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Deutschland entspreche in weiten Teilen nicht den Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Unter anderem wollten die Grünen erreichen, dass für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ein einheitlicher Mindestabstand von fünf Metern zu Oberflächengewässern festgelegt wird.
Keine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts: Der Bundestag hat es am 10. November abgelehnt, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern, wie dies die SPD (17/773) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3411) in Gesetzentwürfen und die Linksfraktion in einem Antrag (17/2351) gefordert hatten. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses (17/7675). Alle drei Fraktionen hatten auf integrationspolitische und verwaltungspraktische Probleme des 1999 eingeführten sogenannten Optionsmodells für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sowie auf zu hohe Hürden für die Einbürgerung und auf sinkende Einbürgerungszahlen verwiesen. Sie hatten daher Vereinfachungen beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland und bei der Einbürgerung gefordert. Vor allem wollten sie das Optionsmodell streichen und doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeiten dulden sowie die erforderlichen Voraufenthaltszeiten für den Erwerb der Staatsangehörigkeit verkürzen. Auf die SPD-Vorlage entfielen in namentlicher Abstimmung 278 von 587 abgegebenen Stimmen, 308 Abgeordnete vortierten dagegen, einer enthielt sich. Damit fand der SPD-Gesetzentwurf - wie auch die beden anderen Oppositionsinitiativen - keine Mehrheit.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 10. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien vom 3. Februar 2011 (17/7318) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7554) angenommen. Das Abkommen löst ein älteres aus dem Jahr 1966 ab. Unter anderem wird bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen, sogenannten Schachteldividenden, der Quellensteuersatz von bisher zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von bisher 25 auf zehn Prozent abgesenkt. Auf ein Quellenbesteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren wird verzichtet. Das Abkommen enthält auch ein Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten und staatlich geförderte Renten im Quellenstaat und einen umfassenden Informationsaustausch zur Eindämmung schädlichen Steuerwettbewerbs.
Strafrechtlicher Schutz der Umwelt: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 10. November dem Gesetzentwurf der Bundesregerung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (17/5391) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/7674) angenommen. Mit der Richtlinie werden die EU-Staaten verpflichtet, schwere Verstöße gegen das Umweltschutzrecht der EU unter Strafe zu stellen. Die höchste Freiheitsstrafe für fahrlässig begangene Straftaten soll ein Jahr betragen. Die Regierung hatte noch vorgeschlagen, für fahrlässige Verstöße gegen Ruhezeiten von Wildtieren die derzeitige Höchststrafe von bis zu sechs Monaten auf bis zu drei Jahre anzuheben. Dies sei unverhältnismäßig, hatte der Rechtsausschuss argumentiert, zumal die EU-Richtlinie Fahrlässigkeit überhaupt nicht erfasse.
Durchsetzung des Verbraucherschutzes: Einstimmig hat der Bundestag am 10. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (17/7235) auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/7672) unverändert angenommen. Damit wird dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zuständigkeit für die Durchsetzung einschlägiger EU-Verordnungen übertragen, unter anderem bei Verstößen von Unternehmen gegen die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Punktuell geändert werden Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie von Landesbehörden.
Klima- und Umweltschutz im Sport: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 10. November einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel „Klima- und Umweltschutz im und durch den Sport stärken – Für eine verantwortungsvolle Sportentwicklung in Deutschland" (17/5779) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/7608) angenommen. Damit wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Umweltbildung und –kommunikation bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und das Beratungsangebot für Sportvereine zum Bau, Erhalt und zur Sanierung von Sportanlagen zu unterstützen. Auch soll der Sport als wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Faktor weiter wissenschaftlich untersucht werden.
Prozessbevollmächtigten bestellt: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 10. November beschlossen, im Organstreitverfahren zum sogenannten Neuner-Gremium nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz (Aktenzeichen 2 BvE 8/11) eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten aufgefordert, Rechtsanwalt Prof. Dr. Marcel Kaufmann, LL.M., als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Das Plenum folgte einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7668). Paragraf 3 Absatz 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit durch ein neunköpfiges Gremium von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen werden. Das Stabilisierungsmechanismusgesetz regelt die Übernahme von Gewährleistungen durch die Bundesrepublik zur Stabilisierung des Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. Oktober einem Eilantrag der SPD-Abgeordneten Prof. Dr. Peter Danckert und Swen Schulz stattgegeben, die sich durch Paragraf 3 Absatz 3 des Gesetzes in ihrer verfassungsrechtlichen Organstellung als Abgeordnete (Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes) verletzt sehen. Aufgrund des Gerichtsbeschlusses darf das sogenannte Neuner-Gremium die Beteiligungsrechte des Bundestages bis zu einer Entscheidung im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht wahrnehmen.
Barrierefreie Wohnungen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 10. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7188) abgelehnt, in dem gefordert worden war, Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld abzubauen, um der älter werdenden Gesellschaft gerecht zu werden. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/7630). Die Grünen hatten festgestellt, dass das Angebot an barrierefreiem und barrierearmem Wohnraum in Deutschland weit unter dem Bedarf liege und der demografische Wandel weitreichende Anpassungen im deutschen Wohngebäudebestand erfordere. Unter anderem wurde die Bundesregierung aufgefordert, das Programm „Altersgerecht umbauen" der staatlichen KfW-Bankengruppe fortzusetzen und anzupassen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 10. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 331 bis 336 übernommen (17/7492 neu, 17/7493, 17/7494, 17/7495, 17/7496, 17/7497). (vom/ah/eis)