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Besondere Aufmerksamkeit errege die Aufnahmerichtlinie, in der Mindeststandards für die materiellen Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende in der EU festgelegt würden, heißt es in der Vorlage weiter. Die Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen richte sich aktuell „insbesondere gegen die dort vorgesehenen Möglichkeiten einer Inhaftierung von Schutzsuchenden“.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung die Befürchtung beurteilt, „dass es in einzelnen Mitgliedstaaten zu einer faktisch flächendeckenden Inhaftierung von Asylsuchenden kommen könnte, weil mögliche Gründe wie Zweifel an der Identität oder der Prüfung des Einreiserechts letztlich für alle Asylsuchenden geltend gemacht werden können“. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Verfahrenssicherungen in der Aufnahmerichtlinie oder gegebenenfalls anderen Richtlinien vorgesehen sind, „um eine faktisch flächendeckende Inhaftierung Asylsuchender oder jedenfalls massive aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen gegen alle neu eingereisten Asylsuchenden auszuschließen“.
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