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Wichtigster Punkt auch des neuen Entwurfes zur Umsetzung des am 2. März 2012 von 25 EU-Staaten unterzeichneten Vertrages ist die Festschreibung einer Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ferner ist vorgesehen, dass der Stabilitätsrat damit beauftragt wird, die Einhaltung dieser Defizitgrenze zu überwachen. Zur Unterstützung dieser Stabilitätsrates wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Zudem wird mit der Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes die innerstaatliche Aufteilung der mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu eingeführten Sanktionen zur Sicherung der Disziplin geregelt.
Weiter soll mit der Änderung des Artikels 115-Gesetzes für die Schuldenregel des Bundes klargestellt werden, dass der kumulierte Saldo des Kontrollkontos am Ende des Überzeitraums gelöscht wird. Schließlich soll mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes eine „Stufenlösung“ umgesetzt werden, auf die sich die Länder einvernehmlich verständigt haben. Danach sollen die Ergebnisse des Zensus 2011 schrittweise in Zweijahresstufen technisch in die noch ausstehenden endgültigen Berechnungen der Ausgleichsjahre 2011 und 2012 einbezogen werden.
Der Bundestag will am Donnerstag erstmals über diesen Gesetzentwurf beraten.
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