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Die Initiative sieht eine Überführung der von 1970 bis 2009 bei den Standesämtern geführten sogenannten „weißen Karteikarten“ und Erbverträge in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer vor. Mit den Karteikarten hätten die Geburtsstandesämter nichteheliche und einzeladoptierte Kinder ihren Eltern zuordnen können, heißt es im Entwurf. Gleichzeitig hätte im Erbfall ihre Beteiligung sichergestellt werden können, indem sie nach dem Tod eines Elternteils von Amts wegen das Nachlassgericht informierten. Seit März 2010 fehle jedoch die Rechtsgrundlage für dieses funktionierende Benachrichtigungswesen. Grund sei, dass die Dienstanweisung angehoben wurde. Heute hapere es mit der eindeutigen Rechtsgrundlage für das Vorhalten und die automatische Weitergabe der Informationen an das Nachlassgericht, obwohl die Gerichte auf diese Informationen „dringend angewiesen“ seien.
Am morgigen Donnerstag steht der Entwurf auf der Agenda des Bundestagsplenum.
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