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Mit dieser Initiative will die Regierung „die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzen und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickeln“, schreibt sie zur Begründung. Mit den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen sollen die Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit, für Notare sowie für die Justizverwaltung transparenter und einfacher gestaltet werden.
Insbesondere für Notare in strukturschwachen Regionen bedürfe es einer Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Vorlage weiter. Gleiches gelte für die Rechtsanwaltsvergütung. Die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern habe sich inzwischen von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt.
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