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Insbesondere letzteres stieß bei der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) auf Widerspruch. Auch eine dreijährige Ausbildung könne nicht sicherstellen, dass invasive Maßnahmen gegenüber dem Patienten zu verantworten wären. Zudem enthalte der Gesetzentwurf zu viele „unspezifische Formulierungen“ und sei daher „unter dem Aspekt der Patientensicherheit nicht akzeptabel“, urteilte der Vertreter des BAND. Auch die Bundesärztekammer sieht eine „viel zu weitgehende Freigabe“ an ärztlichen Maßnahmen. Dies führe zu einer deutlichen Überforderung der Berufsgruppe.
Anders bewertete das der Berufsverband für den Rettungsdienst. Man betrete mit der Neuregelung kein Neuland. Vielmehr werde im Rettungsdienstbereich – gegenwärtig ohne konkrete gesetzliche Regelung – seit vielen Jahren so verfahren. Auch der Vertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe bestätigte, dass schon heute in manchen Fällen Aufgaben des Notarztes übernommen würden. Bei lebensbedrohten Patienten sei dies Einsatzpraxis und auch klar geregelt, sagte der Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes. Unsicher sei die Situation bei nicht lebensbedrohlichen, gleichwohl aber extrem schmerzhaften Verletzungen.
Der Einzelsachverständige Christopher Niehues sieht in dem Gesetzentwurf keine Verbesserung der unklaren Rechtslage. Die Handlungskompetenz der Notfallsanitäter werde auf ein Minimum eingeschränkt, so Niehues. Es seien alle Maßnahmen ausgeschlossen, die auf eine Verbesserung des Patientenzustandes abzielten. Auch das derzeit auftretende Problem der regional stark unterschiedlichen rettungsdienstlichen Versorgung werde nicht behoben, kritisierte er und forderte eine bundeseinheitliche Regelung.
Unklar ist nach Ansicht vieler Experten auch die Frage der Finanzierung der Ausbildung. Für den Malteser Hilfsdienst ist dies ein „unhaltbarer Zustand“. Die geplante dreijährige Ausbildung sei zudem personalwirtschaftlich kaum handhabbar und für die Auszubildenden unattraktiv, hieß es weiter. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sähen sich nicht in der Finanzierungspflicht, machte der Vertreter des Spitzenverbandes der GKV deutlich. Schließlich sei der Rettungsdienst als Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr „eindeutig eine öffentliche Aufgabe“. Das sieht die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anders, die von einer engen Verknüpfung des Rettungswesens mit dem Gesundheitswesen sprach. Es sei zudem nicht akzeptabel, wenn mit dem Verweis auf die Daseinsvorsorge versucht werde, Kosten abzuwälzen, sagte der Vertreter der Kommunen. Auch der Arbeiter-Samariter-Bund sprach sich für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung aus. Kritisiert wurde außerdem, dass angehende Notfallsanitäter laut Gesetzentwurf während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürften.
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