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Nach Ansicht der Abgeordneten sind die bisher getroffenen organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Organspendesystem grundsätzlich zu begrüßen. Damit allein ließen sich jedoch die Transparenz im Organspendeprozess und das Vertrauen bei potentiellen Organspendern nicht wesentlich erhöhen. „Die Entscheidungen über die Vergabe, Organisation und Verwaltung der Organspende müssen der öffentlichen Kontrolle unterliegen“, heißt es im Antrag. Die Abgeordneten fordern daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die bei einem Spitzengespräch im Bundesgesundheitsministerium im August 2012 vereinbarten Maßnahmen umsetzt und vermehrte Stichproben, das Erweitern der Prüfungskommission um weitere Experten, das Einsetzen einer Task Force sowie die engere Kooperation von Prüfungskommissionen, Behörden und Staatsanwaltschaft vorsehe. Nötig seien ferner „verbindliche und transparente, öffentlich legitimierte, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Richtlinien über die Zuteilungskriterien von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen“, meinen die Abgeordneten.
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