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Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Bundesregierung, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“. Wie die Regierung schreibt, werden „vor allem bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben“, die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier sei ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen.
Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren – also vor der förmlichen
Antragstellung – erfolgen und eine „frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen“ ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Diese soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.
Ferner sollen „verallgemeinerungsfähige Regelungen“ zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.
Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP soll das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der „betroffenen Öffentlichkeit“ mitgeteilt werden. Zudem will die Koalition mit dem Änderungsantrag erreichen, dass „öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen“.
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