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Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass das 2007 aufgelegte Forschungsprogramm für zivile Sicherheit zwei Stoßrichtungen aufweise. Zum Einen ginge es um die drohenden Gefahren durch Terrorismus und organisierte Kriminalität. Als zweiter Komplex sei der Bevölkerungsschutz bei Naturkatastrophen sowie „Großschadensfälle“ etwa durch Massenpanik von der Bundesregierung ins Feld geführt worden. Laut der Linken würden diese zwei unterschiedlichen Felder im Englischen als „Security“ und „Safety“ voneinander unterschieden.
Die Fraktion Die Linke hatte nach eigenem Bekunden das Programm vor allem deswegen kritisiert, da es nach ihrer Auffassung die Stärkung der Marktposition der deutschen Sicherheitswirtschaft zu einem seiner Hauptziele macht. „Es besteht die Gefahr, dass (sicherheits-)wirtschaftliche Perspektiven über den gesellschaftlichen Dialog gestellt werden und es auf diesem Wege auch zur Versicherheitlichung politischer Problemlösungsstrategien kommt“, hatte die Linke geschrieben.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass im Zuge dieser ersten Evaluierung Förderdaten der Zuwendungsempfänger, statistische Kennzahlen, sowie Daten zur wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wirkung der Förderung erhoben und eine Bewertung des Förderprogramms abgefragt worden seien. Die Evaluierung sei von der Firma prognos AG, Berlin durchgeführt worden, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt worden sei.
Das Sicherheitsforschungsprogramm werde durch den wissenschaftlichen Programmausschuss (WPA), den Fachdialog „Geisteswissenschaften in der Sicherheitsforschung“ sowie den Ressortkreis begleitet, die den Evaluationsbericht
zur Kenntnisnahme sowie Kommentierung erhalten. Der WPA habe den Evaluierungsbericht bereits im Rahmen seiner letzten Sitzung am 29. November 2012 diskutiert. Außerdem weist die Bundesregierung darauf hin, dass derzeit rund ein Viertel der Fördermittel des Sicherheitsforschungsprogramms für Aktivitäten zur geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Forschung ausgegeben werden. Hierzu würden juristische, datenschutzrechtliche, soziologische und psychologische Fragestellungen zählen. „Grundlegende gesellschaftliche und technische Veränderungen wie der demografische Wandel oder die immer stärkere Vernetzung technischer Systeme und Infrastrukturen führen zu einem Wandel gesellschaftlicher Sicherheitskulturen, aber auch zu neuen Formen der Kriminalität, auf die durch das Sicherheitsforschungsprogramm reagiert wird“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
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