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Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2013 darauf hingewiesen, dass die Beschleunigung der Verfahren nicht zu einem Absinken der Schutzstandards für die Beschäftigten und die Bevölkerung führen dürfe. Daher fordert der Bundesrat die Regierung auf, §57b Absatz 5 Satz 2 zu streichen. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. Sie erklärt, dass der Gesetzesentwurf der besonderen Situation der Schachtanlage Asse II Rechnung trage, da diese „von einem schlechten bergtechnischen Zustand geprägt sei“. Die Maßnahmen zur Sicherung der Grube und der Rückholung müssten daher sehr schnell getroffen und die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren flexibel geregelt werden.
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