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In der Petition wird ausgeführt, dass die ungarischen Mediengesetze „in keiner Weise mit den demokratischen Grundsätzen einer freien liberalen Gesellschaft in Europa in Einklang zu bringen sind“. Der Petent fordert, dass die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Ungarn davon abhängig gemacht werde, dass Ungarn seine Mediengesetze insoweit ändert, damit sie nicht gegen Menschenrechte verstoßen.
Die politische und wirtschaftliche Interaktion mit Ungarn vom weiteren Festhalten am verabschiedeten Mediengesetz abhängig zu machen, empfiehlt sich nach Ansicht des Petitionsausschusses jedoch nicht, wie in der Begründung zur Beschlussempfehlung ausgeführt wird. Dies könne die Kommunikationsmöglichkeiten beeinträchtigen und die politischen Beziehungen mit einem „zentralen Partner, dem Deutschland auf vielfältige Weise verbunden ist“, dauerhaft schädigen, urteilt der Ausschuss und verweist auf die in Verhandlungen schon erreichten Änderungen, die das Gesetz in Einklang mit dem EU-Recht bringen sollen. So seien unter anderem die Vorschriften zur „ausgewogenen Berichterstattung“ für Blogbetreiber abgeschafft und ausländische Medienunternehmen von den Sanktionen der Medienbehörden ausgenommen worden. Dennoch blieben Kritikpunkte bestehen, schreibt der Petitionsausschuss. Dazu gehörten unter anderem die umfassenden Kompetenzen des neu geschaffenen Medienrates sowie dessen einseitige politische Besetzung.
Anders als die EU-Kommission teilt die Organisation für Sicherheit und Zusammenabreit in Europa (OSZE) nach Aussage des Ausschusses nicht die Meinung, dass das ungarische Mediengesetz in der geänderten Form mit EU-Recht vereinbar sei. Noch immer erhebe die Regierung den Anspruch, die Ausgewogenheit der Medien kontrollieren zu wollen, wird seitens der OSZE kritisiert. Es sei daher angeraten, die künftige Anwendung des Mediengesetzes kritisch zu beobachten und die ungarische Regierung gegebenenfalls an ihr Bekenntnis zur Medien- und Pressefreiheit zu erinnern, schreibt der Petitionsausschuss.
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