Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013
Die jetzigen Vorschriften beschränken sich auf gewerblich betriebene Funkanlagen. In Zukunft sollen auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen neu geregelt werden. Ebenfalls neu festgelegt werden auch die Vorschriften für den Bereich der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Dieser Übertragungstechnologie wird zukünftig beim Ausbau der Stromnetze eine größere Bedeutung zukommen. In die Verordnung eingearbeitet wurden auch die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), die ihre Grenzwertempfehlung im Jahr 2010 neu überarbeitet hat. Zudem kommen neue Vorschriften für Niederfrequenz und Gleichstromanlagen hinzu und werden besser mit dem 26. Bundes-Immissionsschutzgesetz verzahnt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein