Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013
Nach Ansicht der Abgeordneten sind die einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Normen ungeeignet, Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Zwar verbiete das Berufsrecht den Ärzten, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen. „Allerdings sind diese Regelungen bei vielen Ärztinnen und Ärzten wenig bekannt und können vor allem auch nur mangelhaft durchgesetzt werden“, meinen die Abgeordneten. Ähnliches gelte für die Regelungen im Sozialrecht (v.a. §128 SGB V), die seit 2009 die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und nichtärztlichen Leistungserbringern gesetzlich verbieten. Sie kranken nach Auffassung der Abgeordneten an den unzureichenden Ermittlungs- und Sanktionskompetenzen der beauftragten Institutionen der Selbstverwaltung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein