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Dombret ergänzte, es sei aber schwierig, die abzutrennenden Geschäfte genau abzugrenzen. Fraglich sei zudem, ob die Stabilitätsgewinne durch diese funktionale Trennung so hoch seien, wie die Liikanen-Gruppe angenommen habe. Eine funktionale Trennung könne nur ein Element in einem ganzen Maßnahmenbündel sein, das zur Sicherung der Finanzstabilität notwendig sei. „Entscheidend sind eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie ein glaubwürdiges Abwicklungsregime, das eine Haftung für Gläubiger einschließt und letztlich ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Markt zu einem relaistischen Szenario und damit einer glaubwürdigen Drohung macht“, so Dombret in seiner Stellungnahme.
Elke König (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), pflichtete Dombret bei. Sie ergänzte, im System der Universalbanken gebe es immer eine „implizierte Staatsgarantie“, wodurch die Risiken für diese Banken reduziert würden.
Professor Jan Pieter Krahnen (Goethe-Universität Frankfiurt am Main), deutscher Vertreter in der Liikanen-Gruppe, trat für eine verbesserte Abwicklungsfähigkeit von Banken ein. In kritischen Tagen gelinge eine Restrukturierung andernfalls im Regelfall nicht, weil man nicht so schnell Trennlinien ziehen könne. Das Heranziehen von Gläubigern sei oft auch deshalb schwierig, weil es sich dabei selbst um Banken handele.
Professor Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) sagte, systemische Risiken würden sich erst unter Stress zeigen. Die „implizierten Staatsgarantien“ werde man nicht aufheben können. Er habe außerdem keinen Beweis, dass eine Trennung der Bankbereiche wirklich helfe. Auch im klassischen Kreditbereich gebe es Risiken, sagte Hüther.
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