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Nach dem Willen der Bundesregierung wird mit der Gesetzesnovelle die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien aufgenommen. Dementsprechend muss zukünftig von jedem geförderten Film eine Fassung mit Audiodeskription für sehbehinderte und eine Fassung mit Untertiteln für hörgeschädigte Menschen produziert werden. Die jährlichen Mehrausgaben für die Filmwirtschaft beziffert die Regierung auf etwa 273.000 Euro. Zudem sollen Kinos gefördert werden, um ihre Vorführräume barrierefrei modernisieren zu können. Aufgenommen werden soll in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt auch die Digitalisierung des Filmerbes.
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