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Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 anzuheben und zugleich „Erfahrungsstufen unter Beibehaltung der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile“ einzuführen. Bislang gewährte „Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge“ sollen auf die Gehaltserhöhung angerechnet werden, soweit sie den Betrag übersteigen, um den das jeweilige Grundgehalt angehoben wird. „Besondere Leistungsbezüge und Funktionsleistungsbezüge sollen dagegen nicht der Anrechnung unterfallen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.
Dieser greift zudem „Änderungsbedarf auf, der sich aus der Rechtsprechung, organisatorischen Umstrukturierungen und Praxiserfordernissen ergeben hat“. Dazu zählt unter anderem die rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags bis zum 1. August 2001 an Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften.
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