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Zu den mit dem Entwurf geplanten Änderungen gehört die Einbeziehung gemischter Finanzholdinggesellschaften in die Versicherungsgruppenaufsicht. Bei der Festlegung, ob eine Unternehmensgruppe als Finanzkonglomerat einzustufen ist, soll eine stärkere Risikoorientierung erfolgen. Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomerats-Ebene verlangen zu können. Damit werde es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über Gruppenrisiken zu erhalten. Geändert werden soll der Schwellenwert für die Freistellung von der zusätzlichen Aufsicht, und auch Vermögensverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von alternativen Investmentfonds sollen bei der Bestimmung als Finanzkonglomerat einbezogen werden.
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