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Die Sicherstellung einer nachhaltigen Herstellung von Biomasse wird von der Bundesregierung als wichtiges Ziel betrachtet. Allerdings räumt sie ein, dass in einigen Punkten im Bereich der Nachhaltigkeitskriterien von EU-Richtlinien keine abschließenden Regelungen getroffen würden. Wörtlich heißt es: „Bei der Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (zum Beispiel Regenwaldgebiete) kann es zur Freisetzung erheblicher Mengen Kohlenstoffs in Form von Treibhausgasemissionen sowie zur Gefährdung ökologisch wertvoller Gebiete kommen.“ Zwar würden die EU-Nachhaltigkeitskriterien direkte Umwandlungen zum Beispiel von Regenwäldern in Produktionsflächen für Biomasse für Kraftstoffe ausschließen. „Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass Biomasse für energetische Zwecke auf Flächen produziert wird, die vorher zur Produktion von Biomasse für andere Zwecke (zum Beispiel Lebens- oder Futtermittel) genutzt wurden, und deren Produktion infolgedessen zumindest teilweise in Gebiete mit hohem Kohlenstoffgehalt (zum Beispiel Wälder oder Moore) oder mit hoher biologischer Vielfalt verdrängt wird. Auf diesem Wege könnte die energetische Nutzung von Bioenergie mittelbar Treibhausgasemissionen verursachen und ökologisch wertvolle Gebiete gefährden.“
Der Absatz von Biokraftstoffen insgesamt habe im vergangenen Jahr leicht zugenommen, berichtet die Bundesregierung. Insbesondere die direkte Beimischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff sei von 1,05 Millionen Tonnen im Jahr 2011 auf 1,09 Millionen Tonnen im vergangenen Jahr gestiegen. 0,64 Millionen Tonnen hätten aus dem Ausland importiert werden müssen.
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