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Darin verwendet die Regierung den Begriff der Finanzermittlungen „im Sinne der Erhebung von Informationen zu finanziellen Sachverhalten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der jeweiligen Behörden“. Wie die Regierung weiter ausführt, sind Finanzermittlungen nicht auf Wirtschafts- und Finanzdelikte beschränkt. Neben Wirtschafts- und Finanzdelikten würden sie insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie in allen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität beziehungsweise in Ermittlungsverfahren mit staatsschutzrelevantem Hintergrund durchgeführt. Eine generelle Beschränkung auf bestimmte Phänomenbereiche finde nicht statt. Finanzermittlungen seien eine Ermittlungsmethode, die nahezu in allen Deliktsbereichen Anwendung findet und zu den „Standardmaßnahmen“ aller Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern zählt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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