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Berlin: (hib/STO) Um „antiziganistische Straf- und Gewalttaten“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/253) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/128). Wie die Bundesregierung darin schreibt, verfolgt sie aufmerksam die Entwicklung von Straftaten, die gegen Sinti und Roma gerichtet sind. Alle Straftaten, die aus einer „antiziganistischen“ Motivation begangen wurden, würden als politisch motivierte Kriminalität erfasst, sofern die Polizei entsprechend Kenntnis erhält. Es existiere jedoch kein eigenständiges Themenfeld wie „Antiziganismus“ beziehungsweise „antiziganistisch“, dem solche Taten explizit zugeordnet werden können. Im Zuge ohnehin anstehender Überprüfungen des Definitionssystems politisch motivierter Kriminalität werde auch die „Erfassung ,antiziganistischer‘ Straftaten entsprechende Berücksichtigung finden“.
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