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Berlin: (hib/HLE) Die Entwicklungspläne zum Ausbau des Stromnetzes werden möglicherwiese bald geändert. Die Auswirkungen der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Reform der Energiewende auf die Netzausbauplanung sollen in diesem Jahr im Rahmen von Sensitivitätsberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber zu den Netzentwicklungsplänen festgestellt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/352) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/266). Um die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanung der Übertragungsnetzbetreiber feststellen zu können, sei eine neue Netzberechnung erforderlich. „Die Bundesregierung kann derzeit keine verlässliche Aussage darüber treffen, welche konkreten Auswirkungen die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgesehenen energiepolitischen Zielsetzungen auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einzelner Höchstspannungsleitungen hat“, heißt es in der Antwort weiter.
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