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Berlin: (hib/KOS) Vor allem die Vorratsdatenspeicherung und die Mietpreisbremse gehören zu den zentralen und umstrittenen Themen, denen sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zur Sommerpause widmen wird. Dies zeichnete sich am Mittwoch bei einer Debatte des Gremiums mit Minister Heiko Maas ab.
Noch für das erste Quartal kündigte der SPD-Minister einen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbegrenzung ab, die in Ballungszentren den Anstieg der Wohnkosten eindämmen soll. Diese Regelung soll Ländern und Kommunen das Recht einräumen, bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen der Mietanstieg bei Wiedervermietungen von Wohnungen gedeckelt werden kann. Zudem soll laut Maas im Maklerrecht künftig das „Bestellerprinzip“ greifen, wonach deren Gebühren stets von jenen Vermietern oder Wohnungssuchenden zu bezahlen sind, die einen Vermittler beauftragen.
Prinzipiell begrüßt wurde die Mietpreisbremse von der Unions-Fraktion, die aber mit „schwierigen Verhandlungen“ rechnet. Gelöst werden könne das Problem steigender Mieten letztlich nur durch eine Ankurbelung des Wohnungsbaus. Das neue Gesetz dürfe deshalb „nicht zur Investitionsbremse werden“. Aus Sicht der Union muss der Geltungsbereich der Mietpreisbegrenzung örtlich eingeschränkt werden und könne beispielsweise nicht für ganz Berlin gelten. Ein entsprechender Bedarf für bestimmte Gebiete müsse präzise nachgewiesen werden. Maas erklärte, dass das Bauministerium rund 500 Millionen Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bereitstelle. Wie die Union wies der Minister darauf hin, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr unterschiedlich sei, es gebe auch Regionen mit „massiven Leerständen“. Die Linksfraktion verlangte, die Einführung von Mietpreisbremsen dürfe nicht den Ländern überlassen werden, sondern müsse verpflichtend sein.
Laut Maas will sein Ministerium einen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sobald der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die entsprechende EU-Richtlinie gefällt habe. Man könne „mit großer Sicherheit“ davon ausgehen, dass die Luxemburger Richter die Brüsseler Vorgabe als unzulässig einstufen, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung an sich aber nicht in Frage stellen werden. Das EU-Gericht wird nach Auffassung des SPD-Politikers bestimmte Bedingungen für eine solche Regelung formulieren, etwa zur Dauer der Speicherung von Telekommunikationsdaten oder zur Frage, in welchen Fällen diese genutzt werden dürfen. Maas will nach dem Luxemburger Urteil nicht eine neue EU-Richtlinie abwarten, sondern hierzulande „präventiv“ ein restriktives Gesetz verabschieden, das eine „Leitwirkung“ auch für andere EU-Länder entfalten und die Ausarbeitung einer neuen Brüsseler Regelung beeinflussen könne.
Während die SPD-Fraktion die Linie des Ministers unterstützte, äußerte die Opposition Kritik. Die Linke lehnte es ab, in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen, wenn die EU-Richter die entsprechende Brüsseler Richtlinie für unzulässig erklären sollten. Die Grünen plädierten dafür, nach dem Luxemburger Urteil die Vorratsdatenspeicherung einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Maas kündigte zahlreiche weitere Vorhaben an, die sein Ministerium im Lauf dieses Jahres in Angriff nehmen wolle. Dazu zählen u.a. eine Frauenquote in Aufsichtsräten, die Umsetzung der Forderungen des NSU-Untersuchungsausschusses, ein Anti-Doping-Gesetz oder die Gründung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, der beispielsweise unterhalb der Schwelle gesetzlicher Regelungen Standards für Produkttests entwickeln könne. Die SPD-Fraktion mahnte eine Überarbeitung des Urheberrechts an.
Zu kritischen Fragen aus den Reihen des Ausschusses zur Abgrenzung der Kompetenzen für Verbraucherpolitik innerhalb der Regierung sagte der Minister, dies werde im Laufe dieser Woche geklärt. Grundsätzlich verbleibe alles, was mit Lebensmitteln zu tun habe, beim Agrarressort. Aus Sicht von Maas fällt das Verbraucherinformationsgesetz im Prinzip in die Zuständigkeit seines Ministeriums, was aber im Detail noch geregelt werden müsse.
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