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Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Die Linke will das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung abschaffen. Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelte seit der von der damaligen großen Koalition verabschiedeten Föderalismusreform von 2006 und sei auf Druck der unionsregierten Länder Bayern, Hessen und Baden- Württemberg ins Grundgesetz aufgenommen worden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/588). Seitdem habe sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben durch Bund, Länder und Kommunen nicht verbessert. Im Gegenteil: Angesichts von Krise und Schuldenbremse sei die Finanzierung guter Bildung in den Ländern und Kommunen deutlich schwieriger geworden, schreibt die Linke. Die schlechte Ausgangslage bei der Finanzierung öffentlicher Bildung werde durch wachsende öffentliche Armut verstärkt. Gute Bildung sei ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und müsse auch so finanziert werden. Der Aufgabe, Bildungsfinanzierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu begreifen, fehle derzeit die geeignete Grundlage.
Die Linke fordert den Bundestag auf, statt des Kooperationsverbots eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b des Grundgesetzes zu verankern. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104 Grundgesetz aufgehoben werden. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Bildung und auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Bildungsberichterstattung soll als kooperatives Gremium ein Bildungsrat berufen werden, in dem neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen und Wissenschaftlern sowie wichtigen gesellschaftlichen Akteuren auch Sozialpartner - also auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände - vertreten sind. Diese sollen regelmäßige Empfehlungen für die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung des Bildungssystems geben.
Spätestens mit dem Bildungsgipfel 2008 in Dresden hätten alle im Bundestag vertretenen Parteien anerkannt, dass das Bildungssystem unterfinanziert sei, schreibt die Linke in ihrem Antrag. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten hätten das Thema damals einmütig zur Chefsache erklärt. Mit der Ausrufung der Bildungsrepublik sollte eine Steigerung der Bildungsausgaben auf sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) einhergehen. Wie dringend diese Stärkung der Bildungsfinanzierung sei, werde durch den internationalen Vergleich deutlich. Für das Jahr 2010 (neuere Daten lägen noch nicht vor) wendete Deutschland bei Berücksichtigung der öffentlichen wie auch der privaten Ausgaben nur 5,3 Prozent seines BIP für Bildung auf. Das sei ein Prozentpunkt weniger als der OECD- Durchschnitt (6,3 Prozent) und damit 2,6 Prozent weniger als der Spitzenreiter Dänemark, das 7,9 Prozent des BIP in Bildung investiere.
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