Mit 311 von 631 Sitzen stellt die CDU/CSU nach der Wahl am 22. September 2013 die größte Fraktion im Bundestag. Es folgen die SPD mit 193, Die Linke mit 64 und Bündnis 90/Die Grünen mit 63 Mandaten. Die FDP ist erstmals seit 1949 im Bundestag nicht mehr vertreten.
Erstmals kam bei der Wahl zum 18. Bundestag ein erweitertes Berechnungsverfahren zum Einsatz. Zu den 598 regulären Sitzen kamen vier Überhangmandate und 29 Ausgleichsmandate hinzu. Wie Sitzzahl und Mandatsverteilung errechnet wurden, erfahren Sie hier.
Erststimme, Zweitstimme und Briefwahl: Am 22. September 2013 konnten 61,8 Millionen Deutsche über die Zusammensetzung des 18. Deutschen Bundestages bestimmen. Wie die Stimmabgabe verläuft und was danach mit dem Votum passiert, erfahren Sie in den folgenden Erläuterungen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewählt, um für das Volk Entscheidungen zu treffen. Deshalb werden sie in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl entscheiden wir Bürger, wer die Macht bekommen sollen. Organisiert wird die Wahl vom obersten Wächter über die Bundestagswahl - dem Bundeswahlleiter.