Wahlprüfungsausschuss
Der Bundestag überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (§ 26 des Europawahlgesetzes). Die Entscheidung des Parlaments wird vom Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Dieser hat sich am 13. Feburar 2014 konstituiert und nimmt nun unter dem Vorsitz von Dr. Johann Wadephul seine Arbeit auf. Dabei überprüft er die bis zum 22. November 2013 eingegangen Wahleinsprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und legt diese in einer Beschlussvorlage dem Parlament vor. Gegen die Entscheidung des Parlaments kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.