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Der 18. März – ein besonderes Datum in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus. Wenn am Sonntag die 15. Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten wählt, dann wird dieser Tag um eine historische Note reicher.
An ein fast vergessenes Ereignis demokratischer Vorgeschichte erinnert der 18. März 1793. An diesem Tag war unter dem Schutz französischer Revolutionstruppen das erste moderne Parlament auf deutschem Boden gewählt worden. Der Rheinisch-deutsche Nationalkonvent hatte die Region zwischen Bingen und Landau für unabhängig erklärt und einen Freistaat geschaffen, der allerdings nur knapp vier Monate Bestand hatte.
Keinen friedlichen, sondern einen gewalttätigen Schritt auf dem Weg zur Demokratie in Deutschland markierte der Ausbruch der bürgerlichen Revolution in Berlin am 18. März 1848. Die schweren Kämpfe zwischen preußischen Regierungstruppen und oppositionellen Bürgern mit Hunderten von Toten und über tausend Verletzten waren der blutige Höhepunkt einer langen revolutionären Entwicklung. 183 tote Revolutionäre wurden am 22. März vor dem Deutschen Dom am Gendarmenmarkt aufgebahrt.
Wenige Wochen später, am 18. Mai 1848, begannen in der Frankfurter Paulskirche die Beratungen über eine Verfassung für ein geeintes und freiheitliches Deutschland, wenige Tage später nahm auch die preußische Nationalversammlung ihre Arbeit auf. Beiden Parlamenten blieb der Erfolg versagt.
Für die Bürger der DDR verbindet sich der 18. März mit der Erinnerung an die ersten freien Wahlen zur DDR-Volkskammer im Jahr 1990. Diese Wahl erfüllte die wichtigste Forderung Hundertausender DDR-Bürger und führte die friedliche Revolution vom 9. November 1989 zu ihrem Erfolg.
Der Charakter des Parlaments der Deutschen Demokratischen Republik änderte sich grundlegend: War die Volkskammer unter der SED-Diktatur ein Scheinparlament gewesen, wandelte sie sich nun zu einem demokratischen Parlament, dessen Mitglieder mit einem enormen Arbeitspensum den Weg zur deutschen Einheit gestalteten.
Allerdings war die erste freie Wahl zur Volkskammer zugleich die letzte. Am 20. September 1990 stimmten 299 von 380 Vertretern der Volkskammer dem Einigungsvertrag zu. Damit war der Weg für die ersten gesamtdeutschen Wahlen am 2. Dezember 1990 geebnet. Am 20. Dezember trat zum ersten Mal seit 1933 wieder ein in ganz Deutschland frei gewähltes Parlament im Berliner Reichstagsgebäude zusammen. (eis)