Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Bundesregierung soll den dringenden Bedarf nach sozialer Wohnraumförderung für die Zeit von 2014 bis 2019 anerkennen, fordert die SPD-Fraktion. In einem Antrag (17/9425) wird darauf verwiesen, dass ohne Wohnraumförderung eine Verknappung von bedarfsgerechten, preiswerten, barrierefreien und energetisch sanierten Wohnungen in Wachstumsregionen zu erwarten sei. Dieser Antrag und ein weiterer zum sozialen Mietrecht (17/9559) sind am Freitag, 10. Mai 2012, ab 11 Uhr Thema einer 90-minütigen Plenardebatte im Bundestag.
Der soziale Wohnungsbau wurde bereits in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Im Jahr 2002 wurde der soziale Wohnungsbau mit dem Wohnraumförderungsgesetz reformiert und zur sozialen Wohnraumförderung weiterentwickelt.
Seit 2007 ist die Wohnungsbauförderung vollständig auf die Länder übergegangen. Aber der Bund leistet Kompensationszahlungen, die bis zum Jahr 2013 jährlich 518,2 Millionen Euro betragen und für investive Zwecke der Wohnraumförderung zweckgebunden einzusetzen sind.
Ab 2013 gilt der grundgesetzlich verankerte Prüfauftrag des Artikels 143c des Grundgesetzes und des Paragraf 6 des Entflechtungsgesetzes, wonach Höhe, Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Kompensation durch den Bund bis 2019 überprüft werden müssen. Gegenwärtig verhandeln Bund und Länder darüber, in welcher Höhe die Mittel bis zum Jahr 2019 weitergezahlt werden. Nach 2019 sind keine weiteren Zahlungen vorgesehen.
Die SPD-Fraktion fordert in dem Antrag weiter, den altersgerechten und barrierefreien Umbau mit der Wohnraumförderung zu begleiten und so sozialen Härten entgegenzuwirken. Darüber hinaus solle die Bundesregierung die Wohnraumförderung mit weiteren Förderprogrammen abstimmen, die die energetische Gebäudesanierung, den demografischen Wandel und die sozialverträgliche Ausgestaltung betreffen.
Des Weiteren will die Fraktion das soziale Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern, wie sie in einem weiteren Antrag (17/9559) schreibt. Die Wohnraumförderung dient dazu, einkommensschwachen Familien, Arbeitslosen und anderen schlechter situierten Bürgern bei steigenden Energiepreisen Wohnraum bezahlbar zu erhalten.
Zudem soll die Förderung einkommensschwachen Haushalten helfen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind, sich diese aber nicht leisten können. Das betrifft, schreibt die Fraktion, zunehmend die wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren. Laut Prognosen werde die Zahl der Senioren, die aufgrund niedriger Einkommen im Erwerbsleben künftig Unterstützung brauchen, stark steigen. (ver)