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Die Umsetzung der Energiewende ist Thema einer einstündigen Bundestagsdebatte am Freitag, 25. Mai 2012, ab 13.45 Uhr. Während der einstündigen Debatte wird es um mehrere Anträge der Opposition und um den von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/9262) vorgelegten Bericht zur Umsetzung des Zehn-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept gehen, in dem die Regierung von Fortschritten berichtet. So sei die Seeanlagenverordnung geändert worden. Es genüge jetzt ein Verfahren mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung eines Offshore-Windparks. Bisher waren mehrere Genehmigungen erforderlich.
Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass sie ein KfW-Sonderprogramm zur Offshore-Windenergie angestoßen habe. Netzanbindungen von Offshore-Windparks könnten jetzt gemeinsam vorgenommen werden.
Damit können nach Angaben der Regierung mehrere Windparks an eine Leitung angeschlossen werden, was effizienter und naturverträglicher sei. Zu den weiteren umgesetzten Maßnahmen gehört unter anderem die Befreiung von Netzentgelten von Pumpspeicherkraftwerken für 20 Jahre.
Der Regierungsbericht wird zusammen mit einem Antrag der SPD-Fraktion für ein "konzeptionelles Vorgehen der Bundesregierung bei der Energiewende — Masterplan Energiewende" (17/9729) zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Zur Abstimmung steht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8898). Danach soll im Jahr 2020 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. In dem Antrag sprechen sich die Grünen wie die Linksfraktion für die von der EU-Kommission vorgelegte Energieeffizienzrichtlinie aus. Außerdem fordern die Abgeordneten ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima, die Atomkraftnutzung weltweit zu beenden. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/9779). (hle)