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Der Bundestag wird am Freitag, 15. Juni 2012, in erster Lesung über die Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes debattieren. Die einstündige Aussprache über den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf (17/9917) wird voraussichtlich um 12.20 Uhr beginnen. Die Koalition möchte das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Der Familienausschuss wird deshalb am 15. Juni zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über eine öffentliche Anhörung über das Betreuungsgeld in der nächsten Sitzungswoche zu beschließen. Dann könnte der Familienausschuss in der gleichen Woche abschließend über das Vorhaben beraten und der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten und abgestimmt werden.
Bislang ist aber noch nicht abschließend geklärt, ob das Gesetz durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Sollte dies der Fall sein, so könnte das Gesetz nach einer Verabschiedung im Bundestag von den Oppositionsparteien noch gestoppt werden, da Union und FDP nicht über die nötige Stimmenmehrheit im Bundesrat verfügen. Das Betreuungsgeld, das vor allem von der CSU vehement gefordert wird, ist aber auch in der CDU und FDP umstritten. Allerdings hatten sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung geeinigt.
Nach dem Willen der Koalition soll das Betreuungsgeld ab Januar 2013 an alle Familien gezahlt werden, die für ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Im kommenden Jahr soll es zunächst 100 Euro pro Monat betragen und ab dem Jahr 2014 dann auf 150 Euro erhöht werden.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings vor, dass das Betreuungsgeld als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag verrechnet wird. Für den Bund sollen durch das Betreuungsgeld im Jahr 2013 Mehrausgaben von 300 Millionen Euro, im Jahr 2014 von 1,11 Milliarden und ab dem Jahr 2015 von jährlich 1,23 Milliarden Euro entstehen.
Bei den Oppositionsfraktionen stößt das Vorhaben auf strikte Ablehnung. SPD (17/9572), Die Linke (17/9582) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9929) haben jeweils eigene Anträge eingebracht, in denen sie sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes aussprechen. Die dafür vorgesehenen Gelder sollten statt dessen in den Ausbau von Kindertagesstätten und Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren investiert werden, um den ab August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz realisieren zu können. (aw)