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Wer auf innerbetriebliche Missstände hinweist, beweist Zivilcourage und muss vor Anfeindungen geschützt werden. Darin sind sich die Fraktionen des Deutschen Bundestags einig. Unterschiedliche Auffassungen gibt es hingegen in der Frage, ob es dafür eines eigenen Gesetzes bedarf. Dies wurde in der Debatte am Donnerstag, 14. Juni 2012, deutlich. Die Abgeordneten berieten einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz sogenannter Whistleblower (17/9782), der am Ende der Debatte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde. Darin werden Änderungen unter anderem des Bürgerlichen Gesetzbuches gefordert, die Hinweisgeber besser als bisher vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen sollen.
Zur Begründung sagte die Sprecherin für Demokratie der Fraktion der Grünen, Ingrid Hönlinger, Hinweisgeber würden Verantwortung für die Demokratie übernehmen. Sie seien "keine Verräter", sondern würden im Gegenteil "Mut und Zivilcourage" beweisen.
Nach dem Willen ihrer Fraktion sollen Beschäftigte das Recht haben, sich zunächst intern um Abhilfe der Missstände zu bemühen. In schweren Fällen soll es aber auch gestattet werden, externe Stellen oder die Öffentlichkeit einzuschalten. Wenn Menschen gefährdet würden, sei es nicht nur ein Recht, sondern "nachgerade die Pflicht, darauf hinzuweisen".
Diese Ansicht teilen auch die Sozialdemokraten. Die Abgeordnete Kerstin Tack warf der Koalition vor, Menschen wie den Lkw-Fahrer, der auf den Gammelfleischskandal aufmerksam gemacht und daraufhin seinen Job verloren hatte, nach wie vor als "Denunzianten" zu bezeichnen. Zum Schutz von Whistleblowern gebe es erheblichen "Regelungsbedarf". Dass die Koalition dies bestreite, sei "zynisch" — sie frage sich, wieso dann das Bundeskartellamt gerade eine Internetseite zum anonymen Hinweisgebertum ins Leben gerufen habe. Nicht umsonst habe sich die Bundesregierung selbst dazu verpflichtet, bis zum Ende des Jahres entsprechende Regelungen vorzulegen.
Der Entwurf der Grünen findet dennoch nicht die Zustimmung der SPD: Lediglich das BGB zu ändern, reiche nicht aus. Es müsse Hinweisgebern möglich sein, sich auch ohne "betriebliche Erstuntersuchung" an externe Stellen zu wenden.
Für Die Linke betonte Karin Binder, es sei auch die Auffassung der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Whistleblowing ein "Grundrecht" sei. Dass es für den Schutz der Hinweisgeber ein Gesetz brauche, habe ihre Fraktion bereits im vergangenen Jahr festgestellt. Sie begrüße, dass die Grünen diese Initiative nun aufgriffen. Es müsse dabei jedoch um mehr gehen als den Schutz vor Diffamierung.
Es müsse eine neue Kultur geben, "nicht des Wegguckens und Wegduckens", sondern des Hinsehens und Einmischens. Die Vorlage der Grünen sei nur "ein halber Schritt", der die große Gruppe der untypisch Beschäftigten — etwa Selbstständige, Praktikanten oder Leiharbeiter — nicht einbeziehe.
Die Koalition sieht hingegen keinen Regelungsbedarf. So betonte der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange, es sei eine "politische Reflexhandlung", Einzelfallentscheidungen zu Gesetzeslücken hochzustilisieren. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall einer Altenpflegerin, die entlassen wurde, nachdem sie Missstände benannt hatte, habe die Kontrollmaßstäbe deutscher Gerichte bestätigt.
Zum Schutz von Hinweisgebern gebe es bereits ausreichende Normen etwa im Arbeitsrecht. Statt neuer gesetzlicher Regelungen seien interne Hinweisgebersysteme nötig, die die Unternehmen selbst schaffen müssten.
Auch die FDP hält die bisherigen Regelungen für ausreichend. So unterstrich der liberale Arbeitsexperte Heinz Golombeck, der Gesetzentwurf wolle den Grundsatz ausweiten, dass eine innerbetriebliche Klärung vorgehe.
Die gegensätzlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern seien hier möglicherweise nicht gleichermaßen geschützt, sagte Golombeck. (suk)