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Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Juli 2012, in einer Sondersitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Finanzhilfen für Spanien: Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung mit 473 Ja-Stimmen bei 97 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen am Donnerstag, 19. Juli, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung spanischer Banken im Umfang von bis zu 100 Milliarden Euro aus dem vorläufigen Euro-Rettungsschirm EFSF zugestimmt. Damit gab das Plenum einem Antrag des Bundesfinanzministeriums für Finanzhilfe zugunsten Spaniens (17/10320, 17/10321) zur Gewährung einer Notmaßnahme der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)statt, deren Laufzeit 18 Monate betragen soll. Außerdem stimmt der Bundestag der Übertragung der Rechte und Pflichten der ESFS auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu, nachdem dieser in Kraft tritt. Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll bereits Ende Juli bereitgestellt und von der EFSF zunächst in Reserve gehalten werden. Sie soll ausgezahlt werden können, wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln erforderlich würde, heißt es in dem Antrag. Je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (17/10350) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10349) wurden abgelehnt.
Beschneidung minderjähriger Jungen: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen (17/10331) gestimmt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Religionsfreiheit sowie des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
(eis)