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Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November, und Freitag, 30. November 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Privatisierung von TLG-Wohnungen: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 30. November einen Antrag der Linksfraktion (17/9150) auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/10361) abgelehnt, den Ausverkauf staatlichen Eigentums zu stoppen und die sogenannten TLG-Wohnungen nicht zu verkaufen. Die beabsichtigte Privatisierung der vom Bund gehaltenen Immobiliengesellschaft TLG Immobilien GmbH und deren Immobilienbestandes sollte gestoppt werden, so Die Linke. Stattdessen sollten mit Ländern und Kommunen Modelle entwickelt werden, um diese Immobilien zu tragfähigen Konditionen in kommunales Eigentum zu überführen oder in eine bundeseigene Wohnungsgesellschaft umzuwandeln, die die Wohnungen dauerhaft bewirtschaftet. gegen das Votum der Opposition scheiterte auch die SPD mit einem Antrag (17/9737), die wohnungspolitische Verantwortung bei Übertragung der bundeseigenen TLG-Wohnungen zu sichern. Auch dazu legte der Verkehrs- und Bauausschuss eine Empfehlung vor (17/10717). Die SPD hatte gefordert, das Privatisierungsverfahren für den ausgeschriebenen Teilbereich TLG Wohnen GmbH nicht fortzuführen, das Privatisierungsverfahren für den Teilbereich TLG Immobilien GmbH jedoch fortzusetzen. Mit den Ländern sollten Gespräche geführt werden, um Bestände der TLG Wohnen GmbH in kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften überführen zu können.
Korruption im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 30. November einen Antrag der SPD-Fraktion (17/3685) abgelehnt, die "Korruption im Gesundheitswesen" wirksam zu bekämpfen. Er folgte damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9587). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, das Strafgesetzbuch so zu ergänzen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Ärzte Straftatbestände darstellen. Auch sollten Falschabrechnungen von Krankenhäusern künftig bestraft werden.
Weiteren Griechenlandhilfen zugestimmt: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 30. November weiteren Finanzhilfen für Griechenland zugestimmt. 473 Abgeordnete stimmten für, 100 gegen den Antrag des Bundesfinanzministeriums (17/11647) mit drei Anlagen (17/11648, 17/11649, 17/11669) zu "Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderung der Garantieschlüssel; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes"; es gab elf Enthaltungen. Damit billigte der Bundestag die Änderung der Bedingungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), um die nächste Tranche von 43,7 Milliarden Euro im Rahmen des zweiten Anpassungsprogramms bereitstellen zu können. Die Darlehen des vorläufigen Euro-Rettungsschirms EFSF an Griechenland haben eine Gesamthöhe von bis zu 144,6 Milliarden Euro, von denen 73,9 Milliarden Euro in einer ersten Tranche bereits bereitgestellt wurden. Mit der weiteren Tranche von 43,7 Milliarden Euro hätte Griechenland dann insgesamt 117,6 Milliarden Euro an Darlehen erhalten. Die Programmänderungen betreffen die Programmsteuerung: Die Tranche wird in Teilbeträgen ausgezahlt, um sie an die Umsetzung weiterer Reformschritte in Griechenland im ersten Quartal 2013 knüpfen zu können. In einer ersten Teil-Tranche sollen 10,6 Milliarden Euro zur Haushaltsfinanzierung und 23,8 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung und Abwicklung von Banken ausgezahlt werden. Die verbleibenden 9,3 Milliarden Euro sollen im ersten Quartal 2013 ausgezahlt werden und an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen, vor allem der Steuerreform im Januar 2013, gekoppelt sein, die von der aus Vertretern der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds bestehenden sogenannten Troika definiert werden. Über die Auszahlung von Programmmitteln der nächsten Tranche wird am 13. Dezember auf Basis einer Schuldentragfähigkeitsanalyse, die das Ergebnis eines etwaigen Schuldenrückkaufs mit einbezieht, entschieden. Der Bundestag stimmte mit dem Antrag auch Haftungsanpassungen für die Slowakei zu, die sich nicht an den bilateralen Griechenlandkrediten beteiligt hat. Die anteilige Haftung der Slowakei ist auf 109 Milliarden Euro begrenzt, sodass sich der deutsche Beitrag für das zweite Anpassungsprogramm von 29,07 Prozent auf zunächst 29,12 Prozent und dann auf 29,15 Prozent erhöht. Dem steht eine Entlastung Deutschlands bei den Nothilfen für Irland und Portugal gegenüber. Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Entschließungsantrag der Linksfraktion zur Regierungserklärung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zu den Finanzhilfen für Griechenland am 30 November. Die Linke hatte darin gefordert, der von den Euro-Finanzminister in der Nacht auf den 27. November in Brüssel ausgehandelten Vereinbarung nicht zuzustimmen und sich für eine sofortige Rücknahme der "krisenverschärfenden Kürzungspolitik" einzusetzen. Abgelehnt wurde bei Enthaltung der SPD und mit den Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion ein Entschließungsantrag der Grünen(17/11731) zum Antrag des Bundesfinanzministeriums. Danach sollte sich die Bundesregierung für eine transparente und nachhaltige Deckung der Finanzlücke und eine langfristig realistische Perspektive der Schuldentragfähigkeit Griechenlands einsetzen, damit Griechenland die Kredite zurückzahlen kann.
Diplomatische Beziehungen zu Palästina: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der Linken (17/8375) abgelehnt, die diplomatischen Beziehungen zu Palästina aufzuwerten. Gegen das Votum der Opposition scheiterten auch die Grünen mit einem Antrag (17/9981), die Zwei-Staaten-Perspektive für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu erhalten, die Entwicklung der sogenannten C-Gebiete in der Westbank (62 Prozent des Territoriums) zu fördern und Abrissverfügungen für Solaranlagen zu stoppen. Schließlich fand auch ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10640), die Zwei-Staaten-Perspektive für eine friedliche Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu retten, keine Mehrheit, obwohl die Opposition geschlossen dafür stimmte. Grundlage der Voten bildete eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11452).
Barrierefreies Filmangebot steigern: Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7709) angenommen, das barrierefreie Filmangebot umfassend auszuweiten, etwa durch mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte. Damit unterstützt der Bundestag die Bemühungen der Bundesregierung, die barrierefreie Ausstattung von Filmen durch gezielte Filmförderung zu forcieren und die Digitalisierung des Kinos zu nutzen, um die technischen Voraussetzungen für die Aufführung von Audiodeskriptionen zu schaffen, ein Verfahren, das Blinden und Sehbehinderten ermöglichen soll, visuelle Vorgänge besser wahrnehmen zu können. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (17/8355), ein Sofortprogramm zur Ausweitung des barrierefreien Filmangebots aufzulegen. Dadurch sollte nach dem Willen der Grünen sichergestellt werden, dass sich das barrierefreie Angebot bei mit Bundesmitteln geförderten Filmen möglichst schnell ausweitet. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/10029).
Schutz der afrikanischen Elefanten: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/11554) angenommen, der neue Impulse für einen wirksamen und umfassenden Schutz der afrikanischen Elefanten vorsieht. Die Bundesregierung soll unter anderem die Förderung einschlägiger Wald- und Naturschutzgebietsprojekte im Rahmen deutscher Zusagen zum Schutz der Artenvielfalt ausbauen und internationales Vorgehen gegen den illegalen Elfenbeinhandel unterstützen. Einen gleichlautenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10110) erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.
Freiwilligendienst "weltwärts": Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9027) angenommen. Damit unterstützt der Bundestag die Bestrebungen der Bundesregierung, den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" zu unterstützen. Dazu soll das Profil mit den Akteuren der Zivilgesellschaft in allen Programmbereichen geschärft werden: Auswahl von Entsendeorganisationen, Anerkennung von Einsatzplätzen, Auswahl von Freiwilligen, fachlich-pädagogische Begleitung, Rückkehrarbeit. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/8769) ab, den Mittelansatz im Haushalt für 2013 auf 70 Millionen Euro aufzustocken und eine langfristige Finanzierung des Freiwilligendienstes sicherzustellen, um Planungssicherheit für die Entsendeorganisationen herzustellen. Für ausländische "weltwärts"-Freiwillige sollten entsprechende Visa-Regelungen vorgesehen werden. Der Bundestag entschied auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/10061).
Qualifikation von Kinderbetreuern steigern: Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9925), die Qualifikation von Tagespflegepersonen zu stärken, angenommen. Er forderte damit die Bundesregierung auf, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in der Kindertagespflege zu ermöglichen. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/5518) ab, einen neuen "Krippengipfel" einzuberufen und den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung voranzubringen. Die SPD wollte eine unabhängige Erhebung der Bedarfsentwicklung von frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen wies der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9929) zurück, Wahlfreiheit zu gewährleisten und die Kindertagesbetreuung auszubauen. So sollten die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel umgewidmet werden. Zugleich nahm der Bundestag den zweiten und dritten Zwischenbericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für die Berichtsjahre 2010 und 2011 zur Kenntnis (17/5900, 17/9850). Alle Voten beruhten auf einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/11574).
Entlastung von Kleinstkapitalgesellschaften beschlossen: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 29. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie d2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 202 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (17/11292, 17/11353) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11702) angenommen. Damit werden vor allem Kleinstkapitalgesellschaften von Vorgaben für die Rechnungslegung entlastet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie beider Aufstellung des Jahresabschlusses auf einen Anhang verzichten. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/11027) ab, Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften die Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse zu erleichtern. Unter anderem sollten Fristverlängerungen für die Einreichung der Bilanz möglich sein. Gegen das Votum der Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bis März 2013 gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. Darin sollte die Höhe der Ordnungsgelder gestaffelt werden, wobei als Mindestbetrag für Kleinstkapitalgesellschaften 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften 1.000 Euro vorzusehen seien. Ordnungsgelder dürften nur bei Verschulden oder nach notwendigen Kriterien festgelegt werden.
Urheberrechtsregelung um zwei Jahre verlängert: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11317) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699) angenommen. Damit können urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2014, unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden, zum Beispiel, indem sie in das Intranet von Schulen oder Universitäten eingestellt werden. Für das Einstellen muss eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft gezahlt werden. Die Koalition begründet die Verlängerung dieser Regelung um zwei Jahre damit, dass in dieser Zeit über den Inhalt einer endgültigen, unbefristeten Regelung entschieden werden soll. Die Auswirkungen der mehrmals befristeten Regelung in Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes könnten in der Praxis noch nicht abschließend bewertet werden, heißt es zur Begründung. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der SPD (17/10087) ab, der darauf abzielte, die Regelung in Paragraf 52a nicht länger zu befristen, weil sie sich bewährt habe.
Leid der "Trostfrauen": Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der SPD (17/8789) abgelehnt, der die Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der "Trostfrauen" zum Ziel hatte. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/10084) an. "Trostfrau" ist laut Antrag eine beschönigende Bezeichnung für Frauen und Mädchen, die während des Zweiten Weltkrieges in japanischen Kriegsbordellen der Armee oder in Betrieben zur Prostitution gezwungen wurden. Die Bundesregierung sollte auf Japan einwirken, die an den Trostfrauen verübten Menschenrechtsverletzungen als Kriegsverbrechen und sexuelle Sklaverei zuzugeben und sich offiziell bei den Überlebenden zu entschuldigen.
Bestimmunen zum Agrarmarktrecht geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (17/11294, 17/11354) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/11677) angenommen. Damit wird das Marktstrukturgesetz durch ein Agrarmarktstrukturgesetz ersetzt, das die bisherigen Regelungen weiterentwickelt und an EU-Recht anpasst. Zugleich werden 18 Durchführungsverordnungen zum Marktstrukturgesetz, die die Erzeugnisgruppen festlegen, ebenfalls geändert und zu einer einzigen Agrarmarktstrukturverordnung zusammengefasst. Das bisherige Marktstrukturgesetz hatte die Anerkennung von Branchenverbänden nicht umfasst.
Steuerliche Transparenz in multinationalen Unternehmen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11075) abgelehnt, steuerliche Transparenz von multinationalen Unternehmen herzustellen und ein "Country-by-country"- und "Project-by-project"-Reporting einzuführen. Dabei handelt es sich um Offenlegungspflichten auf Länder- und auf Projektebene. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, EU-Richtlinienentwürfe zur Änderung der Transparenzrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinien der EU nicht zu blockieren, sondern zu unterstützen.
Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der Linken (17/4682) abgelehnt, für Angehörige der Bundespolizei eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Bundespolizisten sollten Namensschilder oder eine einprägsame Nummernkombination auf Uniformen und Helmen tragen, um sie persönlich identifizieren zu können, hatte Die Linke gefordert. Die Fraktion scheiterte bei Enthaltung der Grünen auch mit einem weiteren Antrag (17/5055), den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei massiv zu beschränken. Der Bundestag folgte bei beiden Anträgen einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/11263).
Barrierefreies Wohnen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. November einen SPD-Antrag (17/6295) gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion abgelehnt, barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen als Voraussetzungen für Teilhabe und Gleichberechtigung herzustellen. Unter anderem sollte der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge in das Regionalisierungsgesetz aufgenommen werden. Bei Enthaltung von SPD und Grünen fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/9426) keine Mehrheit, barrierefreies Bauen im Baugesetzbuch verbindlich zu regeln. Schließlich lehnte der Bundestag auch einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9406) ab, in dem der Abbau von Barrieren sowie "Mobilität und Wohnen für alle" gefordert wurde. Unter anderem sollten im öffentlichen Personennahverkehr die Interessen behinderter Menschen stets berücksichtigt werden. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/11646).
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen: Mit der Mehrheit von Union, FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der SPD (17/4863) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7397) abgelehnt, wonach Deutschland im UN-Sicherheitsrat Impulse für Frieden und Abrüstung geben sollte. Unter anderem sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die UN-Friedensmissionen besser ausgestattet und breiter abgestützt werden. Auch sollte die Regierung eine Reform des Sicherheitsrates vorantreiben. Gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/10902) einen weiteren SPD-Antrag (17/8808) ab, wonach Deutschland auf die Etablierung eines nationalen und regionalen Frühwarnsystems für Menschenrechtsverletzungen hinwirken sollte. Auch sollte die Regierung die Schutzverantwortung als Schwerpunkt für Instrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit festlegen und ausreichende Mittel für Prävention und Wiederaufbau bereitstellen. Ebenfalls gegen die Stimmen von SPD und Grünen scheiterte ein Antrag der Grünen (17/9584), die Schutzverantwortung weiterzuentwickeln und wirksam umzusetzen. Unter anderem solle sich die Regierung für eine institutionelle Aufwertung der Prävention im Rahmen der UN-Strukturen einsetzen.
Änderungen des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs: Einstimmig hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (17/10975) auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/11583) angenommen. Damit wird der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, auch im nicht internationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe gestellt. Der Bundestag lehnte einen Antrag der SPD mit dem Titel "Universal Periodic Review – Menschenrechtslage in Deutschland auf dem Prüfstand des UN-Menschenrechtsrates" (17/11675) ab. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert zu vermitteln, dass sie die Menschenrechte als Leitlinie ihrer Politik ansieht, und Lösungsansätze für menschenrechtliche Herausforderungen in Deutschland aufzuzeigen.
Charta der Regional- und Minderheitensprachen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen Antrag von 80 Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/11638) angenommen, der "20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen" zum Anlass nimmt. Initiiert von Wolfgang Börnsen und Maria Michalk (CDU/CSU), Karin Evers-Meyer (SPD), Serkan Tören (FDP) und Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen) wurden die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, den nationalen Minderheiten in Deutschland einmal pro Wahlperiode einen Bericht zur Lage der Regional- und Minderheitensprachen vorzulegen. Geprüft werden soll, ob es sinnvoll ist, die Minderheiten- und Regionalsprachen als "immaterielles Kulturerbe" besonders zu schützen.
Schienenbonus abgeschafft: Der Bundestag hat am 29. November bei Enthaltung der Opposition den sogenannten Schienenbonus abgeschafft, als er einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/10771) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/11610) annahm. Bislang wurde bei schalltechnischen Berechnungen für den Schienenverkehrslärm ein Abzug von fünf Dezibel (A) berücksichtigt. Dieser "Schienenbonus" beruhte auf der Annahme, dass Schienenlärm im Vergleich zu Straßenlärm als weniger belastend wahrgenommen wird. Diese Annahme sei wegen der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß, argumentierten Union und FDP. Der Schienenbonus wird nun für Schienenwege nicht mehr angewendet, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Grünen (17/11708) ab, auf diese Einschränkungen zu verzichten und den Schienenbonus sofort zu streichen. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11709), die Mittel für Lärmsanierungen an Verkehrswegen im Haushalt 2014 mindestens zu verdoppeln. Gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen nahm der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und FDP an, den Schienenlärm wirksam zu reduzieren und den Schienengüterverkehr nachhaltig zu gestalten (17/10780). Danach soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das in Deutschland geplante System lärmabhängiger Trassenpreise auch innerhalb der EU eingeführt wird. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/5461) für einen neuen Infrastrukturkonsens ab, der darauf abzielte, den Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich zu verbessern. Unter anderem sollte die Regierung ein wirksames Lärmschutzgesetz entwickeln. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition wies die Mehrheit im Plenum einen weiteren SPD-Antrag (17/6452) ab, die Bürger dauerhaft vom Bahnlärm zu entlasten und eine alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal anzugehen. Schließlich scheiterten auch die Grünen bei Enthaltung der SPD mit ihrem Antrag (17/4652), den Schutz vor Bahnlärm zu verbessern und das veraltete Lärmprivileg "Schienenbonus" abzuschaffen. Nur Die Linke unterstützte neben den Grünen diesen Antrag, wonach unter anderem bestehende Schienenwege schneller saniert werden sollten.
Aids/HIV-Bekämpfung in der Entwicklungspolitik: Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der SPD mit dem Titel "Für eine Generation frei von Aids/HIV – Anstrengungen verstärken und Zusagen in der Entwicklungspolitik einhalten" (17/10096) abgelehnt. Die Bundesregierung solle die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit aufstocken, um den Zugang der an Aids/HIV Erkrankten zu Prävention, Behandlung, Betreuung und Unterstützung zu ermöglichen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/11711). Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion fand auch ein Antrag der Grünen (17/8493) keine Mehrheit, das Menschenrecht auf Gesundheit umzusetzen und den Zugang zu Medikamenten weltweit zu verwirklichen. Unter anderem sollte die Bundesregierung ihr Förderprogramm "Vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten von 2013 bis 2016 auf 100 Millionen Euro erhöhen. Auch hier folgte das Parlament einer Empfehlung des Entwicklungsausschusses (17/9713).
UN-Klimakonferenz in Doha: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 29. November aufgefordert, bei der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Doha (Katar) die Grundlage für ein modernes Klimaregime zu schaffen und an einem internationalen Klimaschutzabkommen weiterzuarbeiten, das ab 2015 gilt und die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/11514) nahm das Parlament auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/11714) gegen die Stimmen der Opposition an.
Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 29. November dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/11717). Der EuGH hatte entschieden, dass die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach Paragraf 32 des Körperschaftsteuergesetzes für Dividendenzahlungen an bestimmte ausländische Körperschaften im Gebiet der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegen EU-Recht verstößt. Mit dem Gesetz folgt der Gesetzgeber den Anforderungen des Urteils. Damit werden die betroffenen Körperschaften von der deutschen Kapitalertragsteuer vollständig befreit, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Das Prinzip der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU, dass Dividendenzahlungen zwischen Tochter- und Mutterunternehmen bei größeren Beteiligungen freigestellt werden, wird nun auch auf kleinere Beteiligungen im Streubesitz unterhalb der Schwelle von zehn Prozent übertragen.
Kosten der Energiewende: Der Bundestag hat am 29. November einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, die Strompreiserhöhung auszusetzen und "faire Strompreise für alle" durchzusetzen (17/11656). Ein Strompreis-Moratorium sollte weitere soziale Härten verhindern, hieß es in dem Antrag. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9729) ab, in dem ein "Masterplan Energiewende" gefordert wurde, um Rahmenbedingungen für die Veränderung des Energiesystems zu schaffen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag der Grünen (17/11004) keine Mehrheit, Kosten und Nutzen der Energiewende fair zu verteilen. Nach Ansicht der Grünen sollten Privilegien für Unternehmen abgebaut und Zusatzbelastungen für Privathaushalte und Mittelstand vermieden werden. Schließlich lehnte der Bundestag bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen einen weiteren Antrag der Grünen (17711030) ab, für Privathaushalte bezahlbare Energie durch Einsparung, erneuerbare Energien und mehr Verbraucherrechte zu sichern. Dem Votum zu den Anträgen von SPD und Grünen lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11719) zugrunde.
Patientenrechtegesetz beschlossen: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (17/10488) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/11710) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, Mängel in der Patientenversorgung, die durch Nichtbeachtung persönlicher Behandlungswünsche, zeitraubende Bewilligungsverfahren für Kassenleistungen oder Behandlungsfehler entstehen, abzustellen und die Patientenrechte transparent, rechtssicher und ausgewogen zu gestalten. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Linken und der Grünen ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11722), in dem unter anderem gefordert wurde, dass Implantate und andere risikoreiche Medizinprodukte durch eine europäische Zulassungsbehörde genehmigt werden müssten. Der Bundestag lehnte Anträge der SPD, individuelle Gesundheitsleistungen einzudämmen (17/9061) und Patientenrechte wirksam zu verbessern (17/11008), der Linksfraktion mit der Forderung nach mehr Rechten für Patientinnen und Patienten (17/6489) und von Bündnis 90/Die Grünen, Rechte von Patientinnen und Patienten durchzusetzen (17/6348), ab. Die Opposition stimmte geschlossen für den ersten SPD-Antrag, beim zweiten enthielten sich Linksfraktion und Grüne. Den Antrag der Linken lehnte neben der Koalition auch die SPD ab, die Grünen enthielten sich. Den Antrag der Grünen unterstützte nur Die Linke, die SPD enthielt sich. In gesonderter namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag Teile des SPD-Antrags zur Verbesserung der Patientenrechte (17/11008) ab. 303 Abgeordnete stimmten gegen, 195 für diesen Teil des Antrags, 60 enthielten sich. Die SPD wollte einen Härtefallfonds für Patienten einrichten, zunächst bei Schäden im Krankenhaus unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen und später alle Patienten unterstützen sollte, unabhängig davon, in welchen Einrichtungen oder von welchen Gesundheitsberufen sie behandelt wurden.
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen SPD-Antrag für eine zukunftsfähige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und eine modernes Wasserstraßenmanagement (17/9743) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/11592) abgelehnt. Die SPD hatte die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, einen transparenten Dialog zur Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu führen, die Direktionen an ihren Standorten sowie in ihrer Aufgabenstellung zu erhalten und eine angemessene finanzielle Ausstattung zu gewährleisten. Die SPD scheiterte auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8330) auch mit einem weiteren Antrag (17/4030), die Zukunftsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu sichern und an deren bewährter Struktur festzuhalten. Die Linke enthielt sich, die Grünen stimmten mit der Koalition gegen den Antrag. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken (17/5548), die sich gegen einen Personalabbau ei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aussprach und deren Aufgaben an einer ökologischen Flusspolitik ausrichten wollte. Alle anderen Fraktionen sprachen sich gegen diese Initiative aus. Schließlich scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag (17/5056), die neue Netzstruktur für Wasserstraßen zu präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu reformieren. Auch hier lehnten die übrigen Fraktionen den Antrag ab. Die Grünen hatten unter anderem gefordert, dass die Netzstruktur der Bundeswasserstraßen nicht nur nach der Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr kategorisiert wird.
Zukunft der ländlichen Räume: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. November einem Antrag von CDU/CSU und FDP (17/11654) zugestimmt, der einen Katalog von Empfehlungen für die Zukunft ländlicher Räume und für die regionale Vielfalt enthält. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, diesen Katalog unter Berücksichtigung der Erfordernisse zur Haushaltskonsolidierung umzusetzen und einen bestehenden Parlamentarischen Staatssekretär zum Koordinator für die ländlichen Räume zu ernennen. Zugleich sollen Selbstinitiative und bürgerliches Engagement in ländlichen Räumen durch eine Bundesstiftung oder Akademie besser gefördert werden, etwa durch Aufwertung der Deutschen Vernetzungsstelle ländliche Räume (DVS) in Bonn. Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/11672) einen Antrag der Grünen (17/9583) abgelehnt, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, einen Bundesraumordnungsplan für erneuerbare Energien zu erstellen und zu prüfen, ob den Ländern im Raumordnungsgesetz Flächenvorgaben gemacht werden können, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Beirat der Stiftung Datenschutz: Der Bundestag hat am 29. November Wahlvorschlägen der CDU/CSU und FDP für Mitglieder des Beirates der Stiftung Datenschutz (17/11637) zugestimmt. Gewählt sind für die CDU/CSU Stephan Mayer, Rita Pawelski, Nadine Schön und Prof. Dr. Patrick Sensburg und für die FDP Gisela Piltz. SPD und Grüne stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.
Durchführung von Strafverfahren genehmigt: Der Bundestag hat am 29. November vier Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion Jan van Aken (17/11618), Sevim Dağdelen (17/11619), Dr. Diether Dehm (17/11620) und Inge Höger (17/11621) gegen das Votum der Linksfraktion zugestimmt. Der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU/CSU) begründete die Aufhebung der Immunität im Plenum damit, dass den Abgeordneten die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Schottern von Gleisanlagen der Bahn im Zusammenhang mit Castor-Transporten) vorgeworfen werde. Eine Stellungnahme für die betroffenen Abgeordneten gab Dr. Diether Dehm ab.
Erweiteter UN-Beobachterstatus für Palästina: Abgelehnt hat der Bundestag am 29. November bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen einen Antrag der Linksfraktion (17/11678), dem Antrag Palästinas auf erweiterten Beobachterstatus in den Vereinten Nationen zuzustimmen. Eine Zustimmung Deutschlands wäre ein Signal für die Rettung der Zwei-Staaten-Lösung und ein Ende der Gewalt zwischen Israel und Palästina, hatte Die Linke argumentiert.
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes": Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 29. November einen Antrag der SPD (17/11653) abgelehnt, die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Unter anderem sollte die Förderung von "Innovationspartnerschaften" in die Rahmenplanung der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen werden.
Asylbewerberleistungsgesetz bleibt: Der Bundestag hat am 29. November gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen den Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (17/1428) abgelehnt. Bei Enthaltung der Grünen fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/4424) keine Mehrheit, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. In beiden Fällen folgte das Plenum einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10198). Die Grünen hatten argumentiert, das Gesetz führe zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Linke hatte unter anderem die abgesenkten Leistungen nach dem Gesetz kritisiert und betont, es verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/11707) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, selbst einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzulegen. In namentlicher Abstimmung votierten nur 131 Abgeordnete für den Entschließungsantrag, 438 lehnten ihn ab, zehn Abgeordnete enthielten sich. Auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11716) lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/5912) gegen das Votum von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken ab, den räumlichen Aufenthalt von Asylbewerbern und "Geduldeten" (sogenannte Residenzpflicht) nicht länger zu beschränken.
Stromerzeugung in Windparks vor der Küste: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. November dem Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754, 17/11269) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11705) zugestimmt. Damit wird die Entschädigungspflicht von Übertragungsnetzbetreibern bei der Anbindung von Windkraftanlagen vor der Küste ("Offshore-Windparks") an das Stromnetz bei einfacher Fahrlässigkeit auf 17,5 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt. Für den zur Anbindung verpflichteten Übertragungsnetzbetreiber wird durch einen Entschädigungshöchstbetrag von 110 Millionen Euro ein Insolvenzschutz gewährleistet. Das Gesetz enthält ferner Regelungen, die die Versorgungssicherheit im Kraftwerksbereich gewährleisten sollen, zum Beispiel verbindliche Pflichten zur Anzeige der Stilllegung von Kraftwerken mit ausreichender Frist oder die Möglichkeit für Netzbetreiber und Bundesnetzagentur, die Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke gegen Kostenerstattung vorübergehend zu verhindern. Durch die Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans sollen Netzanbindungen und Windparks besser miteinander koordiniert werden. Der Bundestag lehnte mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion Entschließungsanträge der SPD (17/11720) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/11721) ab. Die SPD hatte unter anderem gefordert, bei der Risikoverteilung alle Akteure beim Bau von Offshore-Windanlagen zu berücksichtigen und die Haftungsregelung auf grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Die Grünen hatten unter anderem verlangt, die Kostenumlage von 0,25 Cent pro Kilowattstunde auf die Stromverbraucher zu streichen und zu gewährleisten, dass der Bund für Schadensersatzansprüche der Anlagenbetreiber anteilig haftet. (vom/30.11.2012)