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Die Expertenansichten zur Einführung einer Frauenquote für Wirtschaftsunternehmen gehen auseinander. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass ein höherer Frauenanteil in Unternehmen wünschenswert ist, doch die Meinung über eine gesetzlich verordnete Frauenquote ist geteilt. Das ist zumindest das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Mittwoch, 16. Januar 2013, bei der neun Sachverständige – vier Männer und fünf Frauen – ihre Positionen darlegten.
Für eine Frauenquote sprach sich beispielsweise Dr. Gisela Notz, freiberufliche Wissenschaftlerin und Autorin aus Berlin, aus. Die seit mehr als zehn Jahren geltende Selbstverpflichtung von Unternehmen habe nichts gebracht. Aufgrund der Veränderungsresistenz der Verantwortlichen sei eine mit Sanktionen verbundene Quote unumgänglich, sagte Notz.
Die Forderungen von Thomas Sattelberger, Stiftungsvorstand der ZU-Stiftung (Trägerstiftung der Zeppelin Universität Friedrichshafen) und ehemaliger Personalvorstand der Deutschen Telekom, gingen über eine Quoteneinführung hinaus. Er sagte, dass es zusätzlich der Verpflichtung bedürfe, generell im gesamten Unternehmen den Frauenanteil zu erhöhen. In Norwegen, führte Sattelberger an, gebe es zwar eine Frauenquote für Führungspositionen. Aber unterhalb der Führungsebenen seien dennoch zu wenige Frauen beschäftigt.
Marie-Christine Ostermann vom Verband Die Familienunternehmer aus Berlin hingegen argumentierte, dass eine Frauenquote die Einheit von Risiko und Haftung trenne: Der Staat greife in die Personalpolitik ein, ohne Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Die Forderung nach einer Frauenquote sei reine "Schaufensterpolitik". Deshalb lehne ihr Verband die Quote ab, wünsche sich aber insgesamt mehr Frauen in den Unternehmen. Dafür sei eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt wichtig.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie lehne eine Frauenquote ab, erklärte sein Vertreter Dr. Heiko Willems. Dennoch befürworte er Frauen in Führungspositionen. Ihr Anteil sei bereits gestiegen und werde weiter steigen. Gründe dafür seien unter anderem der Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung in Deutschland, argumentierte Willems.
Insbesondere eine alle Branchen betreffende einheitliche Quote lehne der Verband ab. Sie werde den unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise in der Industrie, nicht gerecht.
Anlass der Anhörung waren jeweils ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/11270) und der SPD-Fraktion (17/8878) sowie ein gemeinsamer Entwurf von SPD- und Grünen-Fraktion (17/11139). Die Länderkammer fordert "die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Männern und Frauen". Lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung von "zunächst 20 Prozent und 40 Prozent in der Endstufe" würden eine breite Akzeptanz auf Seiten der betroffenen Unternehmen ermöglichen.
Ähnliche Forderungen stellt auch die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf. Eine stufenweise eingeführte Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen solle ab 2015 gelten. Der gemeinsame Entwurf von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen (17/11139) fordert die gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten DAX-notierter Unternehmen. Um sie zu erreichen, soll eine Übergangsfrist von elf Jahren gewährt werden. (ver/16.01.2013)