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Der Bundestag debattiert vier Anträge der Opposition zur artgerechten Tierhaltung. © picture alliance / Udo Bernhart
Die Art und Weise der Haltung von Tieren zur Gewinnung von Nahrungsmitteln steht oft in der Kritik. Häufige Antibiotikanwendungen in der Hühnermast und der Bau großer Tierhaltungsanlagen in ländlichen Regionen führen nicht selten zu Konflikten. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus diesem Grund am Mittwoch, 16. Januar 2013, mit mehreren Anträgen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auseinander.
Die 75-minütige Debatte beginnt voraussichtlich um 12.25 Uhr und wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag die Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung und die Umsetzung einer Reduktionsstrategie (17/8157). Die Fraktion will auf Grundlage der deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie eindeutige Zielvorgaben formulieren, die unter anderem die Rückverfolgbarkeit von Antibiotikaanwendungen verbessern soll.
Des Weiteren fordern die Sozialdemokraten, Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln der Bundestierärztekammer rechtsverbindlich zu gestalten.
Eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fordert die Fraktion Die Linke (17/10649). Die Verordnung soll um detaillierte Haltungsanforderungen für bisher nicht berücksichtigte Nutztierarten erweitert werden.
Außerdem sollen die Besatzdichten (Zahl der Tiere beziehungsweise deren Masse in Kilogramm je Quadratmeter) und Haltungssysteme für alle landwirtschaftlichen Nutztiere so festgelegt werden, dass eine tiergerechte und tierschutzkonforme Haltung ohne körperliche Eingriffe gewährleistet und arttypisches Verhalten ermöglicht werde. Auch soll der Einsatz von Antibiotika auf ein "veterinärmedizinisch notwendiges Minimum" reduziert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, eine Haltungsverordnung für Puten vorzulegen (17/11879) sollen Kommunen unter anderem für neu beantragte Anlagen Bauverbote erlassen können, wenn eine Tierdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche erreicht oder überschritten wird. (eis/10.01.2013)