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Die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste ist Thema im Bundestag. © pa/reality
Die SPD-Fraktion will die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste (17/4847) stoppen. Ebenso wie die Grünen (17/5205) fordert die SPD, dass Integrationsfachdienste zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt künftig wieder über die sogenannte freihändige Vergabe beauftragt werden dürfen. Am Donnerstag, 21. Februar 2013, werden ab etwa 18.35 Uhr die dazu vorgelegten Anträge abschließend beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte stimmen die Abgeordneten sowohl über die Oppositionsvorlagen als auch einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10113) ab.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Forderungen der Opposition nach einem Stopp der Ausschreibungspflicht teilen die Koalitionsfraktionen zwar nicht. Gleichwohl setzen sich auch die Abgeordneten von Union und FDP in ihrem Antrag für eine stärkere Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen ein. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den nationalen Rechtsetzungsspielraum zu nutzen, um vor allem bei sozialen Dienstleistungen die Berücksichtigung bieterbezogener Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten.
Zudem müsse auf europäischer Ebene bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien eine entsprechende, für alle Dienstleistungen geltende Regelung geschaffen werden. Die Ausschreibungspflicht als solche solle jedoch nicht aufgehoben werden, urteilten die Fraktionen.
Das sehen die Sozialdemokraten anders. Sie fordern einen generellen Ausschluss von Ausschreibungen im sozialen Bereich, "wenn eine Ausschreibung der Leistungen angesichts der Besonderheit des Einzelfalles fachlich nicht vertretbar ist". Die im Sozialgesetzbuch verankerte gemeinsame Verantwortung von Integrationsämtern und anderen Auftraggebern für Integrationsfachdienste, vor allem die Bundesagentur für Arbeit, soll bestehen bleiben, heißt es im Antrag weiter.
Dies sei notwendig, um eine einheitliche und regional vernetzte Struktur zur Vermittlung und Begleitung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben gewährleisten zu können. Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass die Aufträge für Vermittlungsleistungen der Integrationsfachdienste bisher im Wege der freihändigen Vergabe vorrangig durch die Bundesagentur für Arbeit an die Integrationsfachdienste ausgereicht werden.
Die Anwendung der Ausschreibung für die Vergabe dieser Leistungen werde vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales fälschlicherweise für verbindlich und alternativlos gehalten, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative. Das Vergaberecht lasse jedoch unter Beachtung des EU-Rechts grundsätzlich die Möglichkeit der freihändigen Vergabe zu. Insbesondere für den sozialen Bereich sei es dringend geboten, von dieser Befugnis der EU-Mitgliedstaaten Gebrauch zu machen, heißt es weiter.
Auch die Grünen erheben die Forderung, dass durch entsprechende Rechtsänderungen dafür Sorge zu tragen sei, "dass die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann". Außerdem soll sich die Regierung nach dem Willen der Fraktion "im Bereich der beruflichen Rehabilitation mit den relevanten Akteuren auf zusätzliche Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung von Arbeitsmarktdienstleistungen" verständigen.
Als Ziel nennt die Fraktion die Sicherstellung eines Höchstmaßes an Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung. Die Grünen begründen ihren Antrag mit der Feststellung, dass Integrationsfachdienste, Integrationsämter und die Verbände der Menschen mit Behinderungen "erhebliche Einbußen insbesondere bei der Qualität und Verlässlichkeit der Leistung" befürchten, seitdem die Integrationsfachdienste nur noch über den Weg der öffentlichen Ausschreibung mit der Erbringung von Leistungen beauftragt werden dürfen.
Der Streit um einen Stopp der Ausschreibungspflicht hat letztlich verhindert, dass Koalition und Opposition sich in dem seit Anfang 2011 laufenden parlamentarischen Verfahren auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnten. Noch vor der Sommerpause 2011 hatten SPD- und Grünen-Fraktion vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales ihre Anträge zurückgezogen, in der Hoffnung, einen Konsens mit der Koalition erzielen zu können.
Auch wenn dies nicht gelang, so stimmten die beiden Oppositionsfraktionen – anders als die Linksfraktion – im Ausschuss dem Koalitionsantrag zu. Die Vorlagen von SPD und Grünen wurden hingegen mit der Stimmenmehrheit von Union und FDP abgelehnt (17/11084). (hau/15.02.2013)