Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Am Donnerstag, 18. April 2013, zieht die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" vor dem Plenum des Bundestages ab etwa 14.40 Uhr eine Bilanz ihrer Arbeit. Mehr als 2.000 Berichtsseiten haben die Mitglieder in der knapp dreijährigen Tätigkeit geschrieben. Zwölf Projektgruppen haben insgesamt 179 Mal getagt. Die Gesamtenquete traf sich zu 20 Sitzungen. Zu den Mitgliedern der auf Antrag aller Fraktionen im März 2010 eingesetzten Kommission gehörten neben 17 netzpolitisch interessierten Bundestagsabgeordneten auch 17 externe Sachverständige. Zudem war schon im Einsetzungsauftrag von einem 18. Sachverständigen – der interessierten Öffentlichkeit – die Rede. Seit Februar 2011 nutzte die Kommission die Online-Beteiligungsplattform Adhocracy zur Bürgerbeteiligung.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In dem der 75-minütigen Debatte zugrundeliegenden Schlussbericht (17/12550) gehen die Abgeordneten und Sachverständigen vorrangig auf die neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Neben der Errichtung von Foren, der Kommunikation über soziale Medien und der Live-Übertragung von Anhörungen habe man über Beteiligungswerkzeuge – wie beispielsweise Adhocracy – interessierten Bürgern die Möglichkeit gegeben, unmittelbar an der Entstehung parlamentarischer Beschlüsse mitzuwirken, heißt es in dem Bericht.
"Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Enquete-Kommission diese Art von Beteiligungswerkzeugen den Ausschüssen und Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, wenn diese sie nutzen wollen", lautet die von allen Fraktionen und Sachverständigen mitgetragene Handlungsempfehlung. In Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung habe die Kommission eine Vorreiterrolle eingenommen, "mit allen Konsequenzen und Konflikten, die dies mit sich bringt", heißt es weiter. Diese Öffnung des parlamentarischen Betriebes koste Ressourcen, Mut und die Auseinandersetzung mit denjenigen, die die bewährten Verfahrensweisen für ausreichend gehalten haben, schreiben die Kommissionsmitglieder.
Aufgabe der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" war es, sich mit den grundlegenden Fragen zu beschäftigen, die sich durch die Digitalisierung der Gesellschaft ergeben. Gleich zu Beginn ihrer Arbeit hatte sich die Kommission dafür entschieden, insgesamt zwölf Projektgruppen mit der detaillierten inhaltlichen Arbeit zu befassen. Als Ergebnis der fast dreijährigen Arbeit gelten die in den Zwischenberichten der Projektgruppen aufgeführten Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen.
In vielen brisanten Fragen konnte die Enquete-Kommission jedoch keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen vorlegen. In der Frage, ob künftig die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden müsse, oder auch bei datenschutzrechtlichen Themen wie dem Kopplungsverbot, dem Beschäftigtendatenschutz oder den Schadensansprüchen im Datenschutzrecht gab es keine einheitliche Linie. In den besagten Fällen erhielt weder der Text der Koalition noch jener der Opposition eine Mehrheit, was dazu führte, dass beide Vorlagen als sogenannte Sondervoten in die Zwischenberichte eingingen.
Überwiegend gemeinsame Empfehlungen gab es unter anderem im Bereich Medienkompetenz, bei der Nutzung von Open Access in der Wissenschaft und der Forderung nach einer stärkeren Begleitung internationaler Entwicklungen im Internetbereich durch die Bundesregierung. Einig waren sich die Mitglieder auch in der Forderung nach einem eigenen ständigen Ausschuss "Internet und digitale Gesellschaft".
Gegenstand der Debatte sind neben Schlussbericht der Kommission auch die Zwischenberichte zum Urheberrecht (17/7899), zur Netzneutralität (17/8536), zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten (17/8999), zu Bildung und Forschung (17/12029), zu Demokratie und Staat (17/12290), zu Wirtschaft, Arbeit und Green IT (17/12505), zu Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz (17/12541), zu Interoperabilität, Standards und Freier Software (17/12495), zu Internationalem und Internet Governance (17/12480), zum Verbraucherschutz (17/12540) und zu Kultur, Medien und Öffentlichkeit (17/12542). (hau/16.04.2013)