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Die Förderung der deutschen Auslandsschulen soll zukunftssicher und ihrer Bedeutung angemessen gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/13058), der am Freitag, 19. April 2013, ab etwa 13.40 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung beraten wird. Laut Entwurf soll die Finanzierung für voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen "mit konstant hohen Abschlusszahlen" gesetzlich geregelt werden, um so "erreichte Erfolge" zu verstetigen. Zugleich werde für neue Schulen ein zusätzlicher Wachstumsanreiz geschaffen, heißt es in dem Regierungsentwurf.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
"Die obersten Ziele lauten Verlässlichkeit und Planungssicherheit", sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), bei der Vorstellung des Entwurfs. Eine Schule müsse über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus planen können, fügte sie mit Blick auf die Ausweitung des gesetzlichen Förderungszeitraums auf bis zu 36 Monate hinzu.
"Ich bin sicher, dass das Gesetz nicht nur den Schulen und ihren Schülerinnen und Schülern zugutekommen, sondern langfristig auch den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wird", lautet Piepers Einschätzung.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll jenen deutschen Auslandsschulen ein Anspruch auf finanzielle und personelle Förderung gewährt werden, die dazu beitragen, eine möglichst große Anzahl im Ausland lebender Schülerinnen und Schüler zu einem in Deutschland anerkannten schulischen Bildungsabschluss zu führen.
Dadurch, so heißt es zur Begründung, sollen erfolgreich arbeitende Schulen belohnt und Anreize für eine zielorientierte Arbeit aller deutschen Auslandsschulen gesetzt werden. Zugleich würden auf diese Weise Erfolge beim Aufbau deutscher Auslandsschulen abgesichert, schreibt die Bundesregierung.
Wie es weiter heißt, soll die Laufzeit der Förderbeiträge auf bis zu drei Jahre soll die Planungssicherheit der Schulträger deutlich verbessern. Zum anderen werde der Verwaltungsaufwand der fördernden Stellen und der Schulträger reduziert. Dies bedeute jedoch nicht, dass dieser Zeitraum ausgeschöpft werden müsse. Gewichtige Gründe eines Schulträgers oder der fördernden Stellen könnten eine kürzere Förderung erforderlich machen.
Anders als Staatssekretärin Pieper bewerte die SPD-Fraktion die Vorlage als "deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibend". Für die Schulen würden hohe Hürden aufgebaut, um in die gesetzliche Förderung zu kommen, kritisierte die Fraktion den Entwurf in einer ersten Stellungnahme. Aus Sicht der Sozialdemokraten wird weniger als die Hälfte der 140 Auslandsschulen eine verbindliche Förderung bekommen. Die anderen seien weiterhin auf freiwillige Zuwendungen angewiesen, "je nach Kassenlage des Bundes". (hau/11.04.2013)